Im Rahmen der Heizungsförderung meiner neuen Wärmepumpenanlage wurde mir der Einkommensbonus nicht gewährt, weil mein zu versteuerndes Einkommen über 40.000 € lag. Durch die Günstigerprüfung des Finanzamts erhalte ich für meine Kinder keine Kinderfreibeträge, weil der Bezug des Kindergelds vorteilhafter ist. Unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge wäre jedoch mein z.v.E. < 40.000 € und somit müsste ich den Einkommensbonus erhalten. Wie sich das z.v.E. ermittelt ergibt sich aus § 2 Abs. 5 EStG. Demnach sind die Kinderfreibeträge zu berücksichtigen. Finanztip schreibt ebenfalls zum Thema "Was ist das z.v.E ?", dass die Kinderfreibeträge abzuziehen sind . Ein Einspruch bei der KfW blieb erfolglos.
Wie sind Ihre Erfahrungen hierzu? Liege ich falsch und wenn nein, was kann ich weiteres tun?