Hallo zusammen,
ich bin seit 19 Jahren ununterbrochen bei ein und der selben gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert (Angestelltenverhältnis).
Mein Arbeitsverhältnis endet nun zum Jahresende und evtl. beabsichtige ich mich ab dem 01.01.2026 freiwillig in der GKV weiterzuversichern (temporär als "Privatier" bevor ich mich nach einem Jahr arbeitslos melde - in der Absicht im Alter von dann 48 Jahren wieder ins Berufsleben einzutreten).
Es sind Zinseinkünfte unterhalb der Mindestbemessungsgrundlage vorhanden.
Nachfolgendem Anhang ist der Aufhebungsvertrag zu entnehmen. Die Kündigungsfrist (7 Monate) wurde eingehalten (Einstellungszeitpunkt war Juli 2003). Fälligkeit der Abfindung entspricht dem 31.12.2025 (bei Auszahlung im Januar 2026).
https://www.dropbox.com/scl/fi…pfaq28ch&st=b4gayimv&dl=0
Frage: Wird die Abfindung bei einer evtl. freiwilligen Krankenversicherung ab dem 01.01.2026 beitragsrechtlich berücksichtigt? Ziff. 3 des Aufhebungsvertrags spricht bzgl. der Abfindung ja von "...als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes...". Demnach entspricht diese einem vollständigen sozialen Anteil und keinem zu berücksichtigen Arbeitsentgeltanteil, oder?
Danke und Gruß
VFR78
freiwillig krankenversichern (in der GKV) - wird Abfindung beitragspflichtig angerechnet?
- VFR78
- Erledigt
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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Referat Janders
Hat das Thema freigeschaltet. -
Hallo.
Die Unterscheidung Arbeitsentgelt/tatsächliche Entschädigung ist nach meinem Verständnis für pflichtversicherte Krankenkassenmitglieder wichtig.
Bei freiwilligen Mitgliedern einer gesetzlichen Kasse heisst es ja ohnehin "Komme was da wolle, Du zahlst auf alles!", so zumindest mein Verständnis. Ich mag mich auch irren.
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Danke für deinen Beitrag. Ist aber bspw. hier anders erläutert:
https://www.mercedes-benz-bkk.…ung/beitraege/abfindungen
Mein Fazit: Die Abfindung ist, weil die Kündigungsfrist eingehalten wurde, NICHT beitragsrechtlich in der freiwilligen Versicherung zu berücksichtigen.
Möchte mich da hier im Forum bei euch nur rückversichern, dass dem wirklich so ist und ich es richtig verstanden habe. -
Sollte keine andere Meinung von jemand anderem aus der Community mehr eingehen, so kann dieser Thread gerne als "gelöst" geschlossen werden.
Danke -
Danke für deinen Beitrag. Ist aber bspw. hier anders erläutert:
https://www.mercedes-benz-bkk.…ung/beitraege/abfindungen
Mein Fazit: Die Abfindung ist, weil die Kündigungsfrist eingehalten wurde, NICHT beitragsrechtlich in der freiwilligen Versicherung zu berücksichtigen.
Möchte mich da hier im Forum bei euch nur rückversichern, dass dem wirklich so ist und ich es richtig verstanden habe.Was irgendein Forist (einschließlich mir) hier im Forum äußert, ist erstmal Schall und Rauch. Schon besser dürfte die Auskunft sein, die Dir Deine Krankenversicherung gibt (bei der Du mit Deiner Anfrage allerdings möglicherweise einen schlafenden Hund weckst).
Daß Dir hier irgendeiner das schreibt, was Du gern hören möchtest, ist ohne Belang.
In der Sache halte ich es mit Referat Janders: Gesetzliche Krankenkassen sind einnehmende Wesen, bei freiwilligen Mitgliedern erheben sie typischerweise Beiträge auf alle Einkünfte.
Wenn es bei Dir um richtiges Geld geht, würde ich diese Frage von einem Profi abklären lassen und mich nicht auf eine Forenauskunft verlassen.