Bundesfinanzhof Az: VIII B 113/23 (AdV)
Der Bundestag hat am 18.10.2024 die Novelierung der Verlustbeschränkung für Termingeschäfte dahingehend aktualisiert, dass Verluste u.a. aus Aktien generell mit Erlösen aus Termingeschäften ( z.B. Dividende ) verrechnet werden können. Ist diese Aussage geltendes Recht und vom Finazamt anzuerkennen ?
M.f.G
T. K. [persönliche Daten durch Mod. entfernt]