Verluste aus der Veräußerung von Aktien

  • Bundesfinanzhof Az: VIII B 113/23 (AdV)

    Der Bundestag hat am 18.10.2024 die Novelierung der Verlustbeschränkung für Termingeschäfte dahingehend aktualisiert, dass Verluste u.a. aus Aktien generell mit Erlösen aus Termingeschäften ( z.B. Dividende ) verrechnet werden können. Ist diese Aussage geltendes Recht und vom Finazamt anzuerkennen ?

    M.f.G

    T. K. [persönliche Daten durch Mod. entfernt]

  • Ich habe das Urteil kurz überflogen und konnte nichts zur Anrechenbarkeit von Verlusten aus Aktienverkäufen finden.

    Meines Erachtens hebt dieses Urteil nur die jährliche Beschränkung der Anrechenbarkeit von Verlusten aus Termingeschäften i.H.v. 20k EUR auf.


    Meiner Meinung nach ist § 20 Abs. (6) Satz 4 EStG weiterhin gültig.