PKV oder GKV für Beamtenanwärter

  • Hallo,

    ich bin zukünftiger Beamtenanwärter und bin gerade maßlos überfordert mit der Krankenversicherung.

    Mir läuft die Zeit davon und ich komme irgendwie nicht weiter. Ich hatte schon einen Termin bei einem unabhängigen Versicherungsmakler aber sobald ich erzählt habe, dass ich vor über zwei Jahren in Psychotherapie war, hieß es dass sie keine Öffnungsaktionen beraten.

    Nun stehe ich wieder am Anfang und weiß nicht wie ich weiter machen soll.

    Ich könnte mich selbständig bei einer Versicherung beraten lassen und dort prüfen, ob ich wirklich nur über die Öffnungsaktion rein kommen würde. Dabei entfällt aber die unabhängige Beratung, die ich mir gewünscht habe und ich weiß nicht was das für Nachteile hat, wenn ich über eine Öffnungsaktion in die Versicherung gehe? Überwiegen dann die Vorteile der pauschalen Beihilfe und gesetzlichen Krankenversicherung? Außerdem bin ich dann ja dort gespeichert als „zu krank“ oder?

    Was meinen zweiten Plan behindern könnte. Und zwar habe ich mich gefragt, ob ich mich für das Studium erstmal bei der gesetzlichen versichern lassen kann und dann danach privat. Ich weiß aber nicht, ob das mit dem Wechsel zwischen pauschaler und individueller Beihilfe funktioniert und ob es überhaupt einen Unterschied macht, wenn die Therapie insgesamt fünf Jahre anstatt zwei her ist?

    Außerdem frage ich mich, ob eine Therapie generell ein Ausschlusskriterium ist oder es eine individuelle Entscheidung ist, die anhand der Dauer, des Grundes und wie lange es her ist, getroffen wird?

    Ich wäre echt dankbar für einen Rat, wie mein nächster Schritt aussehen sollte.

  • Ein Wechsel zwischen pauschaler und individueller Beihilfe ist ausgeschlossen, man kann sich nur einmal innerhalb einer bestimmten Frist für die pauschale Beihilfe entscheiden. Hat man das getan, ist ein Rückwechsel zur individuellen Beihilfe nicht mehr vorgesehen.

    Psychotherapie ist zwar immer noch ein Ausschluss / Risikofaktor aber ich glaube weniger strikt belastet als wie früher. Heuer kommt es dann wohl darauf an "weswegen" und "wie lange" es war und wie lange es wohl schon "ausgeheilt" ist.

    Es gibt keine Nachteile wenn man nur über die Öffnungsaktion in die Krankenversicherung aufgenommen wird. Man ist im exakt gleichen Tarif wie die anderen Kolleg*innen die auch eine Beihilfekonforme Krankenversicherung haben. Es ist *kein* "Sondertarif", wie man es gerne glaubt.

    Der Anspruch ist aber natürlich nur auf den Grundtarif beschränkt und sofern die Beihilfe im jeweiligen Bundesland oder beim Bund selbst Wahlleistungen anbietet, erweitert sich der Anspruch über die Öffnungsaktion auch auf die Wahltarife des Krankenversicheres für 2-Bett Zimmer und Privatarzt. Oft ausgeschlossen ist dann der Beihilfeergänzungstarif oder man kriegt, wenn es passt, den "kleinen" Beihilfeergänzungstarif.

    Ob es einen unterschied macht, ob die Therapie 5 Jahre her ist, kommt darauf an. Insbesondere auf die konkreten Fragen und Abfragezeiträume in den jeweiligen Gesundheitsfragen der Krankenversicherer. Ich glaube etwa beispielsweise Allianz fragt nur einen Abfragezeitraum von 5 Jahren für Psychotherapie ab.

    Man kann auch entweder zu einem Honorberater oder einem Fachmenschen gehen, der sich insbesondere mit Beihilfekonformen Krankenversicherungen auskennt und ein Honorar für den "Nicht-Erfolgs-Fall" vereinbaren. Der "Nicht-Erfolg" bezieht sich auf die Aufnahme zu den Normalbedingungen, denn da erhielte er ja Provision und Betreuungsgeld von der Privaten Krankenversicherung im Gegensatz zur Öffnungsaktion und da greift dann die Honorarklausel.

    Aber vorsichtig mit den Fachmenschen, auch da gibt es natürlich "gute" und "schlechte", solche die in die Versicherungsbedingungen hineinknien und jeden Satz einzeln lesen oder halt solche die nur auf die schnelle Unterschrift auf dem Vertrag aus sind.

    Jedoch, wenn beispielsweise ein solcher Fachmensch darauf beharrt, dass eine Vorerkrankung nicht "dokumentationspflichtig" oder deren Angabe nötig wäre, ist das dringend schriftlich festzuhalten. Damit man im Schadensfall diesen unmittelbar für die Folgen haftbar machen kann (z.B. Übernahme des erhöhten Risikozuschlags oder der Leistungskosten die dadurch nachträglich ausgeschlossen wurden).

    Hier sieht man halt auch den Vorteil gegenüber der "Eigenbemühungen", dass jemand haftbar gemacht werden kann, wenn dieser fahrlässig den Umstand so herbeiführt, dass der Kunde geschädigt wird - wichtig ist aber eben dafür eine eindeutige Dokumentation durch den Fachmenschen oder eine andere schriftlich festgehaltene Aussage.

    Egal ob man es über einen Fachmenschen oder selbst macht, der erste Schritt sollte es immer sein anonyme Risikovorabfragen durchzuführen. Denn die Krankenversicherer bewerten die jeweiligen Vorerkrankungen tatsächlich sehr unterschiedlich schwer, so dass durchaus "alles drin sein kann", von Normalannahme mit passendem Risikozuschlag bis hin zur Öffnungsaktion mit maximal 30% Risikozuschlag.

    Der Grund für die anonyme Risikovorabfrage ist, dass Beamte eben zu dem "ersten Krankenversicherer" gehen müssen, der den Zugang über die Öffnungsaktion angeboten hat. Da ist der Spielraum auch schon ggf. Weg und mit anonymen Risikovorabfragen kann man sich erstmal ein Lagebild erstellen wer wo was wann wie zu welchen Konditionen und dann falls es nirgendwo klappt dann sich seinen "Wunsch-Krankenversicherer" aussuchen, der bei der Öffnungsaktion teilnimmt.

    Der andere Grund ist, in vielen Antragsbögen steht auch die Frage, ob innerhalb eines Zeitraumes auch bei anderen Krankenversicherer Anträge gestellt wurden die Abgelehnt wurden oder mit einem Risikozuschlag angeboten worden. Die Beantwortung der Frage könnte bei anonymen Risikovorabfragen entfallen - weil ja nichts dokumentiert sein kann.

    Aber nochmals, die Öffnungsaktion stellt keinen schlechter dar und es ist kein "Sondertarif". Es gelten die jeweiligen Tarifbedingungen der jeweiligen Privaten Krankenversicherer für den regulären beihilfekonformen Grundtarif und ggf. Wahlleistungstarif und ggf. (ohne Anspruch) kleinen/großen Beihilfeergänzungstarif

    Man kann im übrigen bei der Ernennung zum "Beamten auf Probe" also nach bestehen der Ausbildung als Anwärter*in ebenfalls die Öffnungsaktion in Anspruch nehmen. Dies setzt aber zwingenderweise voraus, dass man sich für die Dauer der Anwärterzeit als "Beamter auf Widerruf" auf die Private Krankenversicherung verzichtet - sich also freiwillig gesetzlich versichert.

    Je nach Bundesland bedeutet das entweder die Beiträge zur gesetzlichen freiwilligen Krankenversicherung voll (AN/AG-Anteile zusammen) selbst zu tragen oder sofern die pauschale Beihilfe angeboten wird, dann diese in Anspruch zu nehmen.

    Aber Achtung - wie erwähnt, der Wechsel von der pauschalen Beihilfe zurück zur individuellen Beihilfe ist nicht möglich.

    Allerdings greift die pauschale Beihilfe meines Wissens nach auch bei einer privaten Krankenversicherung. Das bedeutet man kann bei der Privaten Krankenversicherung entweder den Beihilfetarif auf 100% nehmen oder der Theorie nach sogar jeden anderen Normaltarif. Die Beihilfe zahlt im Rahmen der pauschalen Beihilfe "bis zur Hälfte des Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung / Basistarifs".

    Die Erfahrungen damit sind aber bisher, soweit ich weiß, marginal bis gar nicht vorhanden, zumindest habe ich darüber noch nichts gelesen oder in Erfahrung gebracht.

    Jedoch ist zu bedenken, dass beispielsweise bei einer Privaten Krankenversicherung mit "100%" auch eben der Risikozuschlag von z.B. max. 30 % im Rahmen der Öffnungsaktion dann eben auf diese 100% dazukommt. Die Wahl der pauschalen Beihilfe bleibt meiner Kenntnis nach durchgehend bindend. Ob man die Wahl der pauschalen Beihilfe "aufschieben" kann bis man die Ernennung als Beamter auf Probe hat, entzieht sich meiner Kenntnis und sollte bei der Beihilfestelle ggf. nachgefragt werden.

    Keine Gewähr für meine Aussagen, aber dies spiegelt meinen Kenntnisstand wieder.