Neue Heizungsanlage Gewährleistung

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Hallo,


    Wir haben uns 06/22 eine neue Gas Heizungsanlage einbauen lassen. Vor knapp einem Monat ging plötzlich nichts mehr - keine Heizung und kein warmes Wasser. Die pflichtmäßigen Wartungen haben wir durchführen lassen. Nun kam die Firma, welche uns die Anlage damals eingebaut hat und hat mit unter ein Rohr erneuert. Sie mussten mehrmals kommen, da immer irgendwelche Dinge nicht geklappt haben. Der erste Handwerker der da war, meinte auch der Ausfall lag an dem initial zu kleinen Rohr. Es wurde nun tatsächlich auch ein größeres eingebaut.

    Nun ist es so, dass die Rechnung ankam und gute 700€ beträgt. Der Heizungsbauer sagt auch dass dies nicht mehr unter die Gewährleistung fällt und das nun ebenfalls Verschleiß wäre.

    Haben wir hier irgendwelche Möglichkeiten?


    Danke vorab

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Also wenn ein Rohr sich nachträglich als zu klein herausstellt, ist dies definitiv kein Verschleissmangel, sondern falsch dimensioniert. Es ist offensichtlich auch so, dass dieser Mangel von Anfang an so angelegt war...in meinen Augen ein eindeutiger Gewährleistungsfall...bin aber kein Jurist.

  • Ich würde beim Hersteller nachfragen, evtl. gabs damals nur das zu kleine Rohr und wurde wg. Problemen durch ein Größeres ersetzt. Sollte dann auf Kulanz laufen?

  • Hallo Alex91,


    nach meiner unverbindlichen Laienmeinung ist der Einbau einer neuen Heizungsanlage ein Werkvertrag (es kann Ausnahmen geben). Für Werkverträge gilt eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren, wenn im Auftrag nicht die Geltung der VOB vereinbart wurde; dann nur 4 Jahre.


    Meine Empfehlung:

    Prüfen Sie, was Sie vertraglich vereinbart haben. Falls Sie zum Ergebnis 5 Jahre kommen, konfrontieren Sie den Handwerker damit. Mauert er immer noch, sollten Sie qualifizierten Rechtsrat einholen, z.B. bei einem der Rechtsauskunftsportale.


    Gruß Pumphut