Beiträge von madize

    Ratber Tostan ich habe vor ca. 1 Jahr diesen Thread eröffnet. Durch meine langjährige Tätigketi beim ehemaligen Arbeitgeber hatte ich ja eine Kündigungsfrist von 7 Monaten. Es war ein stetes Auf und Ab, ich hatte aber das Glück, tatsächlich eine Stelle zu finden, wo ich genau im Anschluss am Ende der Kündigungsfrist eine neue Aufgabe antreten konnte - ein gutes Level unter der ehemaligen Tätigkeit (finanziell und von der Verantwortlichkeit her), aber das war für mich ok, da die Aufgabe interessant war, ich fühlte das Vertrauen in meine Person und ich hatte ja auch die Abfindung, um finanzielle Verluste zu kompensieren (auch ist meine Altersvorsorge in recht guter Form).

    Nach der Kündingungsfrist beim neuen Arbeitgeber erhielt ich dann das Vertrauen, um auf das nächste Level befördert zu werden. Damit war ich dann ungefähr wieder auf dem finanziellen und verantwortungstechnischen Level wie beim alten Arbeitgeber...und hatte immer noch die Abfindung (und die gut 5 Rentenpunkte, die ich mir steuerbegünstigt nach meiner Kündigung gekauft habe). Damit bin ich nun in einer Situation, wo ich arbeiten kann, wo ich mir aussuchen kann, ob ich später mit 63, 65 oder gar 67 Jahren in Ruhestand gehen kann. Aufgrund der erworbenen Rentenpunkte tendiere ich aktuell zum Alter von 65 Jahren...mal sehen, hängt auch von der Entwicklung bei meiner neuen Arbeit ab.

    Als ich damals auf Arbeitssuche war, hatte ich tatsächlich zwischenzeitlich überlegt, erst mal eine Weile ohne Beschäftigung zu bleiben, wäre steuertechnisch erheblich günstiger gewesen (unser liebes Finanzamt hat durch die Abfindung und mein während der Kündigungszeit bezahltes Gehalt um die 90.000 € an Steuereinnahmen von mir erhalten), allerdings war mir klar, dass mein Wert am Arbeitsmarkt durch längere Beschäftigungslosigkeit ganz sicher nicht steigt. Daher habe ich mich weiterhin aktiv und mit Nachdruck um eine neue Position bemüht.

    Das Glück war einfach die Firma, die nicht die Prämisse hat, dass ältere Mitarbeiter nicht mehr leistungsfähig sind.

    Viel Glück Dir bei Deinen Entscheidungen in dieser Sache.

    Hi taquilla ,

    überschätze bitte den Wert des Geldes nicht. Ich kann zu Deinem aktuellen Gehaltsniveau nichts sagen, lediglich soviel: ich wette mit Dir, wenn Dein Chef Dir heute einen Tausender mehr pro Monat gibt dann wirst Du Dich in ca. 3 Monaten an das Niveau gewöhnt haben und denkst schon wieder über die nächste Steigerung nach.

    Was Mitarbeiter üblicherweise an einen Arbeitgeber bindet, ist Wertschätzung, Anerkennung, eine interessante und herausfordernde Arbeit sowie ein Team, mit dem man gerne zusammenarbeitet. Fehlt das bei Dir, dann wird Dir alles Geld der Welt nicht helfen.

    Der aktuelle Arbeitsmarkt ist schon seit einiger Zeit zugunsten der Arbeitgeber gekippt. Leute mit 45 plus (teilweise schon früher) werden aussortiert, es ist extrem schwer, aktuell eine Stelle zu finden...das würde ich bei meinen Überlegungen auch in die Wagschale werfen. Das sind übrigens keine Floskeln, ich hab's selber erlebt...(und war in Kontakt mit sehr vielen Menschen, denen es teilweise noch deutlich schlechter ging als mir)

    Kannst Dir ja mal Gedanken über die sonstigen Konditionen in Deiner Firma machen. Ein Wechsel tut manchmal ganz gut (auch wenn man dadurch ein Netzwerk aufgibt, das man sich über die Jahre geschaffen hat), kannst ja mal unverbindlich rechts und links schauen, vielleicht hast Du Glück!

    ich wohne in Sichtverbindung zur Schweiz und da ist Fraenk neben der Telekom der einzige Anbieter ohne Mehrkosten für das unbeabsichtigte Surfen oder Telefonieren im Schweizer Netz.

    Seit mehreren Jahren bei Fraenk ohne Probleme, ab diesem Monat ist auch meine Frau bei Fraenk und hat 30GB für 10€ bekommen. Das reicht uns locker, aber die Anforderungen sind bei jedem verschieden, das "Schweiz-Problem" ist für uns entscheidend gewesen.

    Schon mal bei Congstar geschaut? Die können das auch... :)

    ThomasPfister ich sehe, Du hast Deine Erfahrung noch nicht gemacht. Zur Erläuterung, solche Mechanismen laufen üblicherweise nach diesem Prinzip ab:

    • Aktien stark gestiegen.
    • Aktien wurden als Sicherheit für Kredite genutzt.
    • Teilweise wurden mit diesen Krediten weitere Aktien gekauft oder private Ausgaben/Investitionen finanziert.
    • Aktie fällt stark.
    • Bank fordert zusätzliche Sicherheiten.
    • Können diese nicht gestellt werden, wird zwangsverkauft.
    • Der Zwangsverkauf drückt den Kurs zusätzlich — und kann weitere MarginCalls auslösen.

    Der gefährliche Punkt ist: Bei einem normalen Aktieninvestment kann man theoretisch aussitzen. Bei kreditfinanzierten Aktien entscheidet irgendwann nicht mehr der Anleger, sondern die Bank oder der Broker, wann verkauft wird.

    Viel Glück mit Deinen künftigen Finanzentscheidungen.

    Habe vor Jahren Gold als physikalische Münzen gespart...habe damit in 2023 aufgehört (damit der Anteil im Depot nicht zu hoch wird, habe aktuell auch nicht vor, diesen Sparplan wieder aufleben zu lassen). Durch den starken Preisanstieg der letzten Jahre macht das Gold aktuell 20 % im Depot aus - natürlich sehr viel, hat mir in den letzten 2 Jahren sehr zum Wohlergehen des Depots beigetragen, ist auch eine Sicherheitssäule, die mich gut schlafen lässt...

    Depots mit Fonds, ETFs, Aktien sind prinzipiell Sondervermögen, da sollte es keinen Unterschied machen, bei welcher Bank Du dieses betreibst. Bis 100 k€ Einlagen ist der Bestand EU-weit gesetzlich abgesichert. Nur das zuständige Sicherungssystem ist ein anderes: Frankreich statt Deutschland. Die Bundesbank beschreibt den gesetzlichen Schutz allgemein als Rechtsanspruch bis 100.000 € inklusive Zinsen je Einleger und Bank; die Auszahlung soll spätestens nach sieben Arbeitstagen erfolgen.

    Ich persönlich habe - neben einem Aktiendepot - bei der Consorsbank aktuell einen mittleren 5-stelligen Betrag als Tagesgeld und Girokonto liegen...und fühle mich wohl dabei. Die Konditionen des Girokontos und der Kreditkarte sind ausgezeichnet.

    Dieses Thema, dass auch unverheiratet zusammen wohnende Menschen als Bedarfsgemeinschaft betrachtet werden, halte ich auch für sehr fragwürdig...

    Andererseits steht es jedem dieser Menschen frei, in den Hafen der Ehe einzulaufen, um dann von finanziellen Vorteilen zu profitieren, wenn diese so viel günstiger sind als im Stand der "wilden Ehe"...

    Auch wenn ich nicht DIE LÖSUNG im Ärmel habe, die normale Besteuerung für Leuten mit unterschiedlichem Einkommen erfolgt nach ihrer Leistungsfähigkeit. Jemand mit 80 k zahlt mehr als einer mit 50 k. Das Ehegattensplitting weicht vom normalen ab. Warum soll das fair sein, wenn nur eine kleine Gruppe der Ehepaare davon massiv profitiert?

    Vielleicht aus dem gleichen Grund wie ein Ehepartner, der keine Einkünfte hat, aber einen verdienenden Partner, keine Grundsicherung bekommt?

    Krankenhauszusatzversicherungen sind relativ teuer, sie decken auch kein existentielles Risiko ab, sind eher "nice to have". Bei Finanztip sind einige empfehlenswerte Versicherungen genannt...schau doch dort mal nach.

    Ich selbst (und meine Family) haben aus historischen Gründen eine Zusatzversicherung bei der Debeka, haben diese aber so gut wie nur in Anspruch genommen. Ich finde das Gefühl angenehm, im Fall der Fälle nicht im 6-Bett-Zimmer zu liegen, und auch in der Wahl des Krankenhauses nicht beschränkt zu sein, auch mal einen Spezialisten für schwierige Krankheitsbilder in Anspruch nehmen zu können...

    Unterstellung. Wer weiss, ob die Angestellte bisher glücklich mit ihrer Stelle/Chefin/Arbeit war. Das Wesentliche ist immer noch das:

    Wenn sie ihre Erwerbsarbeit ausweitet, schrumpft der Splittingvorteil und vom Mehrverdienst bleibt netto nur wenig übrig. Mehr Erwerbsarbeit lohnt sich daher finanziell oft nicht.

    Noch mal (Learning is all about Repetition :) ) : der sogenannte "Splittingvorteil" existiert, damit ein Paar, welches eine ungleiche Einkommensverteilung hat, nicht gegenüber einem, welches exakt gleichviel verdient, benachteiligt wird. Ergo: es ist kein Nachteil, wenn sich die Gehälter eines Paar annähern. Das (steuerliche) Resultat, wenn der geringer verdienende Partner 100 € mehr verdient, ist exakt das gleiche, als ob der höher verdienende Partner eben diese 100 € mehr bekommt.

    Wenn das zuvor erwähnte Paar, wo auf einmal der Mann befördert wird und damit ein höheres Gehalt erzielt, sich entscheidet, dass die Frau ihre Arbeitszeit reduziert, dann ist dies offenbar dem Gedanken geschuldet, dass das gemeinsame Einkommen so ausreicht, es hat nichts mit einer weniger lohnenden Arbeit der Frau zu tun. Die Erhöhung der Steuer ist einzig und allein durch das zusätzliche Gehalt des Mannes verursacht...

    Ich bin ernsthaft am rätseln, warum dieser Sachverhalt, selbst wenn man "Nebenschauplätze" wie Sozialabgaben und Steuerklassen außen vor lässt, so schwierig zu verstehen ist. Vermutlich ist die Multidimensionalität des Sachverhalts nicht für alle intuitiv...

    Ich versuche es nochmal:


    Es gibt keinen guten Grund, warum das 40/20-Paar steuerlich besser gestellt sein sollte als das 30/30-Paar.

    Wenn beide Paare insgesamt gleich viel verdienen, ist ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit identisch und genau daran sollte sich Besteuerung eigentlich orientieren. Beim Ehegattensplitting entsteht der Vorteil nur deshalb, weil die Einkommen unterschiedlich verteilt sind: Je größer die Differenz, desto stärker wirkt der Progressionsausgleich.

    Das führt aber zu einem schiefen Anreiz: Es belohnt nicht mehr Arbeit oder höhere Gesamtleistung, sondern eine ungleiche Aufteilung der Erwerbsarbeit. Im Extremfall wird es für den geringer verdienenden Partner (oft die Frau) sogar unattraktiver, die Stunden zu erhöhen, weil der zusätzliche Verdienst höher besteuert wird.

    Das 30/30-Paar ist also nicht „weniger leistungsfähig“ als das 40/20-Paar – es wird nur durch die Systematik des Splittings benachteiligt. Genau deshalb wird das Modell ja auch oft kritisiert.

    Der zentrale Denkfehler in deinem Beitrag ist, dass du so schreibst, als würden 40/20 und 30/30 im Splitting unterschiedlich behandelt. Das ist schlicht unzutreffend. Beim Splitting zählt das Gesamteinkommen des Ehepaars, nicht dessen interne Aufteilung. Dein Einwand träfe allenfalls die Abweichung von der Individualbesteuerung, aber nicht den Vergleich zwischen diesen beiden Ehepaaren.

    Schau dir mal in Ruhe die skandinavischen Staaten und Finnland an.

    Das nordische Modell ist nicht „gerechter“, sondern anders normativ aufgeladen: Es priorisiert Individualbesteuerung und Erwerbsanreize. Das deutsche Modell priorisiert, dass die Ehe als rechtliche und wirtschaftliche Gemeinschaft bei gleichem Gesamteinkommen auch gleich besteuert wird. Wer das Splitting angreift, greift deshalb nicht nur eine Steuerregel an, sondern das zugrunde liegende Verständnis von Ehe als Einstandsgemeinschaft.

    Das ist jetzt aber ein Scherz ?

    In vielen europäischen Ländern gibt es überhaupt keine Zusammenveranlagung.

    Da wird keine „Ehepaar“ benachteiligt.
    Jeder versteuert sein Einkommen separat…das war’s…

    Der Hinweis „In vielen europäischen Ländern gibt es keine Zusammenveranlagung“ beweist erst einmal gar nichts. Er sagt nur, dass diese Länder anders besteuern, nicht dass sie damit automatisch gerechter besteuern. Entscheidend ist immer das Gesamtsystem aus Steuer, Sozialabgaben, Abzügen und Familienleistungen. In Europa gibt es dafür sehr unterschiedliche Modelle: Frankreich rechnet über den Haushalt, die Niederlande erlauben Partnern die Verteilung bestimmter Einkünfte und Abzüge, und im Vereinigten Königreich gibt es sogar eine übertragbare Steuerentlastung zwischen Ehegatten. Der Vergleich über ein einziges Merkmal ist daher schlicht zu grob. Die eigentliche Frage lautet nicht: „Gibt es dort deutsches Splitting?“ Sondern: „Wie werden Haushalte mit gleicher gemeinsamer Leistungsfähigkeit im Ergebnis behandelt?“

    Kleiner Zusatz: Das Argument „Das Ehegattensplitting hält den Zweitverdiener von Arbeit ab“ ist mir in dieser Pauschalität zu schlicht. Sehr oft wird hier der psychologische Effekt eines hohen monatlichen Abzugs - früher besonders sichtbar bei Steuerklasse V - mit der eigentlichen Jahressteuer verwechselt. Dass der Gesetzgeber III/V ab 2030 ins Faktorverfahren überführt, zeigt ja gerade, wo das praktische Problem gesehen wird: bei der Verteilung des laufenden Lohnsteuerabzugs, nicht bei der bloßen Existenz der Ehe. Ja, zusätzliche Erwerbsarbeit kann wegen höherer Grenzbelastung weniger attraktiv werden. Aber wer so tut, als sei allein das Splitting der Grund, blendet den Rest des Steuer- und Transfersystems bequem aus.

    Ich glaube, man sollte an dieser Stelle einmal mit einem sehr verbreiteten Denkfehler aufräumen. Beim Ehegattensplitting wird oft so getan, als bekämen Ehepaare mit ungleich verteiltem Einkommen einen „Bonus“. Das ist aber nur die halbe Wahrheit - und in vielen Fällen schlicht irreführendes Framing.

    Schauen wir auf die Zahlen, nicht auf Schlagworte. Steuerklassen sind dabei nebensächlich, weil sie an der endgültigen Jahressteuer nichts ändern. Der Einfachheit halber rede ich vom zu versteuernden Einkommen (zvE).

    Fall 1: Ein Partner hat 100.000 € zvE, der andere 0 €.
    Fall 2: Beide Partner haben jeweils 50.000 € zvE.

    Nach dem Tarif 2026 beträgt die Einkommensteuer bei 100.000 € zvE 30.864 €, bei 50.000 € zvE 10.548 €.

    Im ersten Fall ergibt sich beim Splitting:
    100.000 € gemeinsames zvE, halbiert = 50.000 €.
    Darauf entfallen 10.548 €, verdoppelt also 21.096 €.

    Ohne Splitting läge die Belastung bei 30.864 €.
    Der Unterschied beträgt also 9.768 €.

    Im zweiten Fall ergibt sich ebenfalls ein gemeinsames zvE von 100.000 €, also wieder halbiert 50.000 €.
    Damit liegt die Steuer auch hier bei 21.096 €.
    Ohne Splitting wären es ebenfalls 21.096 €.
    Der Unterschied beträgt also 0 €.

    Und genau hier liegt doch der entscheidende Punkt: Zwei Ehepaare mit identischem Gesamteinkommen von 100.000 € zahlen am Ende dieselbe Steuer. Das eine Paar hat 100.000 € + 0 €, das andere 50.000 € + 50.000 €. Wer ernsthaft behauptet, das erste Paar werde durch das Splitting „privilegiert“, muss im Umkehrschluss auch erklären, warum dieses Paar ohne Splitting mehr Steuern zahlen sollte als das zweite - obwohl beide wirtschaftlich als Ehe jeweils über dieselben 100.000 € verfügen.

    Genau das ist der Kern der Sache: Das Splitting schafft nicht willkürlich einen Vorteil, sondern verhindert in vielen Fällen erst einmal eine Benachteiligung von Ehepaaren, bei denen die Einkommen intern ungleich verteilt sind.

    Man kann politisch natürlich der Meinung sein, dass Einverdiener- oder Zuverdiener-Ehen stärker belastet werden sollen. Dann sollte man das aber bitte offen sagen. Was man nicht tun sollte, ist, die bisherige Gleichbehandlung gleicher gemeinsamer Leistungsfähigkeit als „Privileg“ umzudeuten.

    Denn die Logik hinter der Kritik läuft letztlich darauf hinaus: Zwei Ehepaare mit demselben Gesamteinkommen sollen unterschiedlich besteuert werden, je nachdem, wie sie Erwerbsarbeit innerhalb der Ehe aufteilen. Das ist keine Frage der Gerechtigkeit, sondern eine politische Wertung darüber, welches Ehe- und Familienmodell der Staat steuerlich bevorzugen oder benachteiligen möchte.

    Der sogenannte Splittingvorteil ist deshalb aus meiner Sicht häufig vor allem ein begriffliches Kunststück. In Wahrheit geht es oft schlicht darum, dass Ehepaare mit gleicher gemeinsamer Leistungsfähigkeit nicht allein wegen ihrer internen Einkommensverteilung unterschiedlich besteuert werden.