Untermietvertrag

  • Hallo,

    ich habe mir die Vorlage zum Untermietvertrag (siehe Anhang) , die ich auch auf der Finanztip-Homepage finde, angeschaut. Ich verstehe die Klauseln zu der Kündigung nur nicht zu 100%. Hat hier bei einem befristeten Untermietvertrag über möblierten Wohnraum jetzt nur der Hauptmieter kein Recht auf eine ordentliche Kündigung und der Untermieter darf bis zum 3. eines Monats ordentlich kündigen? In Paragraph 4 steht ja eigentlich, dass der Vertrag nicht ordentlich gekündigt werden kann und in Paragraph 7 dann doch? Wie ist das zu verstehen?

  • Kater.Ka 18. Juni 2025 um 10:12

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Manche Untermietverträge enthalten eine sogenannte „ vorzeitige Kündigungklausel.“

    Das hängt von der Mustervorlage ab, die du benutzt.

    Das ist dann im Rahmen der Vertragsfreiheit eine Gestaltungsmöglichkeit.

    Natürlich ist die nicht verpflichtend.

    Normalerweise sind befristete Untermietverträge von möblierten Zimmern von beiden Seiten nicht ordentlich kündbar.

    Dein Mustervertrag ist also quasi ein „netter“ Vertrag, der zum Beispiel den Realitäten in Universitätsstädte entspricht.

    Du vermietest zum Beispiel zum 1. Oktober 2025 bis 30. April 2026 ein möbliertes Zimmer an eine Student:in.

    Dieser Mensch spricht nach wenigen Wochen sein Studium ab und kann dann den befristeten Mietvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.