Einnahmen aus Untermiete

  • Hallo in die Runde,


    ich habe folgende Frage. Wir wohnen in einem Haus zur Miete und haben 1 Zimmer untervermietet. Der Untermieter zahlt die Miete auf mein Konto, daher wollte ich diese Einnahmen bei meiner Einkommensteuererklärung angeben. Unsere Miete für das Haus, die man dabei auch angibt, zahlt allerdings mein Lebensgefährte von seinem Konto, ohne dass ich ihm monatlich die Hälfte überweise. WISO Steuer errechnet daher eine große Nachzahlung, die ich zu leisten hätte. Kann ich die Hälfte unserer Miete als meine Ausgabe angeben, auch wenn ich diese nicht monatlich an meinen Lebensgefährten überweise? Oder habe ich wohlmöglich irgendwo einen Denkfehler?


    Vielen Dank für Eure hoffentlich hilfreichen Antworten.


    Herzliche Grüße


    Heidi

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  • Wenn Du Geld einnimmst ohne etwas dafür auszugeben, musst Du es voll versteuern.

    Also nein, du kannst nicht einfach etwas in der Steuererklärung schreiben was nicht stimmt.

    Das ist doch aber irgendwie logisch?!

  • Da hast Du mich falsch verstanden. Ich möchte keine falschen Angaben machen, dachte nur, dass es ein Lösung geben müsste. Mein Partner und ich teilen uns alle Kosten, aber ohne uns Geld hin und her zu überweisen.

    Heist das, die Mieteinnahmen sollten generell auf das Konto von dem man auch die eigene Miete überweist?

  • Hallo Heidi,


    Sie müssen zwei Fälle unterscheiden:


    Sie leben insgesamt finanziell auf Kosten Ihres Lebensgefährten (Care- Arbeit berücksichtigt das Finanzamt überwiegend nicht), dann schenkt Ihr Lebensgefährte Ihnen jeden Monat Geld und Sie sind relativ schnell bei den 20k in 10 Jahren, die formale Fremde nur steuerfrei als Schenkung erhalten dürfen. Dann kommt neben der großen Nachzahlung für die Untermiete ggf. auch noch eine Forderung auf Schenkungssteuer auf Sie zu.


    Oder Sie teilen sich die Kosten der Lebensführung annähernd Halbe/Halbe, nur Ihr Lebensgefährte hat halt den Part Miete übernommen. Dann könnten Sie versuchen, das Finanzamt zu überzeugen, dass Sie indirekt die halbe Hausmiete bezahlen. Keine Ahnung, ob die das akzeptieren. Für die Zukunft wäre es aber einfacher, Sie schichten so um, dass Sie die halbe Hausmiete Ihrem Lebensgefährten überweisen.


    Alternativ könnte natürlich auch der Untermieter seine Miete Ihrem Lebensgefährten überweisen.


    Gruß Pumphut

  • Wer steht denn im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter? Wenn es nur dein Freund ist, ist es rechtlich schon grenzwertig, wenn du einen Vertrag mit dem Untermieter gemacht hast.


    Besser ist es auf jeden Fall, wenn der Vertragspartner für den Untermietvertrag dein Freund ist und er auch die Miete bekommt.

    • Hilfreichste Antwort

    Oder Sie teilen sich die Kosten der Lebensführung annähernd Halbe/Halbe, nur Ihr Lebensgefährte hat halt den Part Miete übernommen. Dann könnten Sie versuchen, das Finanzamt zu überzeugen, dass Sie indirekt die halbe Hausmiete bezahlen. Keine Ahnung, ob die das akzeptieren. Für die Zukunft wäre es aber einfacher, Sie schichten so um, dass Sie die halbe Hausmiete Ihrem Lebensgefährten überweisen.

  • Sakara

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  • Hallo Heidi,


    Ergänzung: Um Miete und Vermietung wirklich formal sauber abrechnen zu können, sollten Sie dann auch die Hälfte der Einnahmen aus der Untervermietung an Ihren Partner überweisen.


    Der Gesetzgeber macht es den unverheirateten Paaren immer noch schwer.


    Gruß Pumphut

  • Der sauberste Weg wäre vermutlich ein Gemeinschaftskonto. Auf dieses könnten beide dann ihren Anteil für Miete und Lebenshaltung überweisen und dann werden die gemeinsamen Kosten davon bezahlt. Dazu kann der Untermieter die Miete ebenfalls auf dieses Konto überweisen. Allerdings sollten dann auch korrekterweise beide die Mieteinnahmen (jeweils zu 50%) in der Steuererklärung angeben.