Allianz Privatrente Klassik Beitragsrückgewähr Plus

  • Hallo,

    Ich habe mal eine Frage ich habe diese Beitragsrückgewähr Plus ( Für den Todesfall in der Ansparphase ) damals im Vertrag mit abgeschlossen. Jeden Monat hat er mir dann alle eingezahlten Beiträge angezeigt die bei Tod fällig waren inklusive Überschüssen.

    Nach einer Geldentnahme aus dem Vertrag aber nicht mehr er zeigt jetzt immer noch einen Wert im Todesfall an aber nicht mehr alle eingezahlten Beiträge rund 700€ fehlen, die Allianz sagt dass sind Kosten.

    Im Internet steht jetzt bei google wenn man einmal aus dem Privat Rente Klassik Vertrag geld entnimmt ist diese Beitragsrückgewähr im Todesfall hinfällig und es wird nur noch das Vertragsguthaben ausbezahlt. Die 2 Allianz Berater die ich aber am Telefon hatte wussten es nicht. Für dieses Risiko der Beitragsrückgewähr bezahle ich ja es soll ja so sein dass im Todesfall alle eingezahlten Beiträge an die Erben gehen sollen und nicht davon noch Kosten abgezogen werden, sonst müsse es ja heißen das zum Zeitpunkt des Todes "Aktuelle Vertragsguthaben" habt ihr da eine Ahnung oder kennt sich jemand mit diesem Produkt der Allianz aus ? Danke im Voraus !

    olymp30

  • Was sagt denn der Vertrag dazu? Ich finde im Netz nur einen Vertrag, in dem eine Kapitalentnahme erst während der Aufschubdauer möglich ist. Das muss ein anderer Vertrag sein. Bei diesen Vertrag wären auch nie 100% der Beiträge zurück gezahlt worden, sondern das

    "Deckungskapitals des Bausteins Altersvorsorge" bzw. "mindestens eine Leistung in Höhe der gezahlten Beiträge für den Baustein Altersvorsorge.". Also keine Überschüsse sondern max. der Rückkaufswert oder die Beiträge für den Baustein.

    Wie dabei eine vorzeitige Entnahme zu berücksichtigen ist, mag auch irgendwo im Vertrag stehen.

    Nicht, dass die Differenz aus der Kapitalentnahme kommt und ganz legal (laut Vertrag) um die entnommene Summe reduziert werden darf. Persönlich fände ich es seltsam, wenn man (im Maximalfall) erst 99% des Kapitals entnehmen könnte und danach die Versicherung trotzdem noch im Todesfall 100% der Beiträge zahlen müsste.

  • REN_-_2012_-_þýskir-R225.pdf


    Ja so steht es auch in meinem, ja könnte sein ich habe einfach mir was damals erzählen lassen und so ist es halt dann doch nicht. Ich habe die Beitragsrückgewähr - Plus


    1.2 Welche Leistungen erbringen wir bei Tod vor Ren
    tenbeginn? (1) Leistung bei vereinbarter Beitragsrückzahlung-Plus Wenn Sie eine Beitragsrückzahlung-Plus vereinbart haben und die →versicherte Person vor Rentenbeginn stirbt, erbringen wir eine Leistung in Höhe des →Deckungskapitals des Bausteins Altersvor
    sorge (ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung und oh
    ne Leistungen aus ggf. weiteren abgeschlossenen Bausteinen). Wir erbringen jedoch mindestens eine Leistung in Höhe der gezahlten
    Beiträge für den Baustein Altersvorsorge.

    (2) Leistung bei vereinbarter Beitragsrückzahlung Wenn Sie eine Beitragsrückzahlung vereinbart haben und die →versicherte Person vor Rentenbeginn stirbt, erbringen wir eine Leistung in Höhe der gezahlten Beiträge für den Baustein Altersvorsorge