Hallo Anasazi
Ich komme schon mit Deinen Begriffen nicht zurecht:
Du bist Jahrgang 09/1962, hast also eine Regelaltersgrenze von 66 Jahre und 8 Monate, womit sich für mich 06/2029 ergeben würde.
Gehst Du zum 01.06.2027 abschlagsfrei in Rente, ist das die Rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren (was bei Dir wohl erfüllt ist).
ehrlich gesagt konnte oder wollte mir dazu nicht einmal die IG Metall eine Auskunft erteilen.
Das kann derzeit niemand. Wer soll Dir über ungelegte Eier mit unbekannter Formulierung und unbekannten sowie ggf. weiteren denkbaren Gesetzesänderungen eine rechtssichere Auskunft geben können? Ich habe noch nicht einmal einen Referentenentwurf zu dem Thema gesehen.
Das ist ja noch mehr erwarte wie die Leute hier im Forum, die schon heute konkrete Infos zu einem fiiktiven Altersvorsorgedepot erwarten. Und zu dem Thema gibt es immerhin ein verabschiedetes Gesetz, aber noch kein einziges Produkt.
Jetzt hat aber unsere Regierung dieses Jahr noch eine Rentenreform vor. Falls dort beschlossen wird, dass für langjährig Versicherte das "Aus" kommt, habe ich keine Rechtssicherheit und stehe hilflos da.
Vieles ist denkbar, nichts bekannt. Was, wenn die Rentenart (besonsders jangjährig Versicherte) bei den zwei Jahren vor Regelaltrersgrenze (für alle mit 45 BJ) bleibt, die Regelaltresgrenze aber ohne Übergangsfrist auf 70 hochgesetzt wird?
Dein zitiertes § 236 SGB VI bezieht sich nach meiner laienhaften Interpretation nur auf die in Abschnitt 8 angegebenen Fälle, in denen die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren blieb (und ATZ Verträge von vor 01.01.2007, ist also für Dich irrelevant, ATZ über 20 Jahre dürfte es auch damals nicht gegeben haben). Ob der Gesetzgeber dort bei einer erneuten Anhebung der Regelaltersgrenze ebenfalls Änderungen vornimmt dürfte heute noch nicht einmal die Arbeitsgruppe wissen, die etwas Neues formulieren könnte.
Selbst Dinge wie einen Vertrauensschutz kann der Gesetzgeber mit passenden Mehrheiten mal so eben während der nächsten Fussball-WM (wenn die Deutschen noch weniger auf die Poilitik achten wie sonst, natürlich auch sonst jederzeit) ändern. Dass der Gesetzgeber sowas liebend gerne ausnutzt, hat er in anderen Bereichen immer wieder gezeigt.
Ich kann mir nun vorstellen, dass nach einer Rentenreform eine Übergangsfrist bestehen könnte für Menschen wie mich, die einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben.
Warum nur für die. Es gibt z.B. auch Personen, die sowas mit anderen, gesetzlich zulässigen Mitteln abgeschlossen haben. Das Lebensarbeitzeitkonto (gibt es auch von der DRV) ist genauso gesetzlich zulässig.
Es muss doch irgendwo Fallbeispiele geben oder Gesetze, welche diese Art von Fällen regeln.
Welche Fallbeispiele? Das einzige (mir) Bekannte aus der Vergangenheit ist die Erhöhung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Das Gesetz wurde 2007 verabschiedet, in Kraft trat es 2012 mit den allseits bekannten Stufenweisen Anpassung. Den Vertrauensschutz zu exakt diesen ATZ-Verträgen hast Du erwähnt, da stehen aber konkrete Daten, die auf Dich nicht zutreffen.
Die Rente für besonders langjährig Versicherte wurde m.W.n. erst 2014 eingeführt. Da war die Stufenweise Anpassung der Regelaltersgrenze schon aktiv.
Damit gibt es nach meiner Einschätzung nur Ideen, aber weder Fallbeispiele oder Gesetzliche Vorgaben. Wie dann das Bundesverfassungsgericht (oder andere, je nahcdem, wer zuständig sein sollte) die unbekannten Gesetze auslegen werden, weiss heute auch niemand.
Vielleicht sind auch Menschen hier denen es derzeit auch so ergeht?
Ja, nur mit dem Unterschied, dass ich akzeptiert habe, bisher keine rechtssichere Auskunft zu einem Thema zu erhalten, für das es bisher keine Anwort geben kann.
Ich lege als juristische Laie einige Paragraphen des GG und andere Gesetze in D komplett anders aus wie es das Verfassungsgericht tut. Warum sollte ich dann zufällig hier mal Glück haben, dass etwas zu meinen Gunsten ausgeht.
Tritt der Fall ein und ich kann im Jahr 2035 nicht die Rente für langjährig Versicherte mit Abschägen antreten, obwohl ich dies in meinem Vertrag zur Langzeitfreistelung auf Lebensabreibtszeitkonto so angegeben habe, muss ich mich selber darum kümmern.
Das habe ich schon ein paar Jahre vor Beginn der öffentlichen Diskussionen über eine Rentenänderung mit einkalkuliert. Ich erhalte heute auch keine Auskunft darüber, wie es mit der DRV weiter geht, ob diese mir im Alter einen ähnlichen prozentualen Anteil zu meinem Alterseinkommen bieten wird wie das heute der Fall wäre.
Ich kenne einige Kollegen, die sich genauso Gedanken dazu machen. Antworten gibt es nicht. Wann sich etwas ändert, ob es eine Übergangszeit geben wird, wie lang diese ist, ob die Kollegen in 3 Jahren mit 67 in Rente gehen dürfen, ob ich in 7 Jahren, wenn die Übergangszeit nicht lang genug für mich ist, mit 63 und Abschlägen weiss heute niemand.
Es weiss auch niemand, dann ich ansonsten ohne Sperrzeit ALG1 beantragen kann, da ich zwar bewusst und eigenständig gekündigt habe, aber unter anderen rechtlichen Voraussetzungen wie sie 2033 gelten werden.
Gesetze ändern sich, dass die Finanzierung der gesetzlichen Rente extremst schlecht ist/sein wird, weiss ich seit den 1990ern und bei jedem weitern Rentengeschenk seitdem noch viel mehr. Etwa ebenso lange habe ihc mitbekommen, dass die Politik nahezu beliebig (ein paar Mehrheiten voraus gesetzt) Gesetze nach ihrem Gutdünken ändern darf und es auch tut.