Mein Arbeitgeber hat mir meinen Lohn erst mit 2 Wochen Verspätung und dann nicht in voller Höhe bezahlt.
Darauf hin habe ich von meinem Zurückhltungsanspruch gebrauch gemacht was wiederum die fristlose Kündigung zur Folge hatte.
Ich rief meinen Anwalt an und fragte wie ich mich verhalten sollte und sagte ihm das ich wohl seine Hilfe bräuchte.
Er riet mir meine Forderungen for dem Arbeitsgericht zu erstreiten und Klage zu erheben. was ich tat. Sollte ich seine Hilfe in Anspruch nehmen wollen sollte ich ihm eine Mandatsvollmacht zukommen lassen.
Einige Zeit später bekam ich vom Arbeitsgericht die Mitteilung das mein Anwalt Klage eingereicht hat. Ich kontaktierte meinen Anwalt und sagte ich ich hätte das auch schon getan hatte und schickte ihm meine klage.
beim Gerichtstermin stellte sich dann heraus das wir 2 Klagen für ein und den selben Tatbestand hatten und so wurde die Klage meines Anwaltes zurück genommen.
In der Verhandlung wurde dem Beklagten aufgegeben bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abschliessend dazulegen warum seine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist und mir wurde aufgetragen abschliessend zu erwidern.
Diese Frist hat die Beklagte verstreichen lassen und der nächste Kammertermin stand vor der Tür.
10 Tage vor dem Termin meldete sich die beklagte bei mir und fragte ob ein vergleich noch möglich währe. Die fristlose Kündigung wird in eine ordentliche umgewandelt, ich bekomme mein Geld ordentlich abgerechnet und meine Anwaltskosten würden zu 50% von ihm getragen. Ich sagte zu diesen Bedienungen würde ich dem Vergleich zu stimmen und informierte meinen Anwalt. Er fragte ob er den Anwalt der Gegenseite kontaktieren sollt um den vergleich zu schliessen. was ich bejahte. Ich wunderte mich das nichts von meinem Anwalt Kahm und fragte meinen Anwalt nach dem Stand der Dinge. Er teilte mir mit er hätte den vergleich abgeschickt, ich müsse nich zum Termin in 2 tagen fahren der Termin würde aufgehoben werden. Mich wundert es bis heute das er mir den Vergleich nicht vorher zur Kenntnisnahme schickte. Den vergleich bekam ich dann vom Gericht zugeschickt. Dort war die hälftige Übernahme der Anwaltskosten nicht fixiert. 3 Wochen frage ich dann ob die erste rate bezahlt wurde. Was mir bejaht wurde, und ich war sauer das dies Mitteilung nicht an mich kam sondern ich für jede Information meinem Anwalt hinterher rennen muss.
Mit dem erhalt der ersten Rate schickte er mir auch seinen Vergütungsanspruch. aber nicht eine sondern 2.
Für die zrückgenommene Klage macht er 600 euro + geltend, für das andere Verfahren mit dem so nicht verabredeten Vergleich 1800 euro +.
Auf die Frage warum für 2 Verfahren Kosten anfallen teilte er mir mit das er mich ja in 2 verfahren Vertreten hat. Meinen Hinweis das er für seine Klage kein Mandat hatte brachte ihn auf. Nun ist es so das er einen Vergleich geschlossen hat der mit dem Beklagten so nicht besprochen war und ich statt 900 euro Anwaltskosten 2400 bezahlen soll, die er auch gleich einbehalten will. Die erste Rate von 1500 euro hat er gleich einbehalten, den 900 noch fehlenden behält er von der 2ten Rate ein. Meine Arbeitspapiere habe ich immer noch nicht, der Hinweis das ich das Ausstellen meiner Arbeitspapiere mit in dem Vergleich haben wollte wurde auch nicht berücksichtigt. Ich das alles so richtig? Darf er von meinem Arbeitsentgelt seine Vergütung gleich einbehalten? Muss ich für die Klage für die er kein Mandat hatte die Kosten trage? . Ist es rechtlich in Ordnung mir den Vergleich vor dessen Abschluss nicht zur Überprüfung vorzulegen. ich bin nach dem Telefonat mit der Beklagten von 900 euro Anwaltskosten ausgegangen, darf jetzt aber 2400 bezahlen. Ich bin Stocksauer und frage mich ob da nicht was gewaltig schief gelaufen ist.???
Ich habe gelesen das man auch PKH hätte beantragen können aber darauf wurde ich auch nicht hingewiesen, noch hat mein Anwalt hier mal aus eigenem Antrieb gehandelt .
Wie wird das hier beurteilt?
Vielen Dank dafür das sich jemand Zeit nimmt meine Schilderungen zu lesen und im bestenfalls auch juristisch einwandfrei zu beantworten
Mit freundlichem Gruß
Klaus T.