Verlustrücktrag abgelehnt

  • Hallo zusammen,

    vielleicht kennt sich hier jemand besser aus als ich und kann mir helfen. Mein Vater ist selbständig und hatte im Jahr 2024 ein negatives zu versteuerndes Einkommen (mittlerer 4stelliger Betrag). Es wurde ein Verlustrücktrag in das Jahr 2023 beantragt, wo ein positives zu versteuerndes Einkommen vorlag, weil wir nach etwas Recherche im Internet der Meinung waren, dass das möglich ist. Nun kam heute der Bescheid vom Finanzamt, wo der Verlustrücktrag in 2023 abgelehnt wurde. Folgende Begründung steht dabei:

    Ein Verlustrücktrag in das Jahr 2023 gemäß § 10d Abs. 1 EstG war nicht möglich, da der Einkommensteuerbescheid für 2023 bereits formell bestandskräftig ist und keine Änderungsvorschrift (§§ 172 ff. AO) eingreift. Eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO scheidet aus, da der rücktragsrelevante Verlust aus dem Jahr 2024 erst nach Ablauf der Einspruchsfrist für den Bescheid 2023 entstanden ist und der Bescheid damit nicht mehr änderbar ist. Der Verlust kann daher nur vorgetragen werden (§ 10d Abs. 2 EStG).

    Ich verstehe leider nur Bahnhof. Kann mir das jemand in einfacheren Worten erklären? Die Steuererklärung für 2023 wurde im August 2024 abgegeben, der Bescheid dafür erging im Oktober 2024. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat. Das Jahr 2024 war da ja noch nicht mal zu Ende, hätte man zu dem Zeitpunkt trotzdem schon einen erwarteten Verlust für 2024 melden müssen? Wir waren der Auffassung, dass man Verluste sogar 2 Jahre rücktragen kann, aber nach der Logik würde das ja nie klappen.

  • Kater.Ka 27. Juni 2025 um 18:07

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wenn ein Verlustfeststellungsbescheid vorliegt, kann dieser auch auf Antrag (innerhalb der Frist) zurückgetragen werden. Die Änderungsvorschrift nach 175 AO sollte dem Finanzamt aber bekannt sein.