Hallo,
bei meinen Recherchen habe ich leider keine eindeutige Antwort auf meine Frage gefunden:
Ich habe vor 10 Jahren einen Immobilienkredit abgeschlossen, in welchem für die jährliche Ausstellung der Zins- und Saldenmitteilung eine (jährliche) Gebühr vereinbart wurde. Ist das zulässig?
Ich habe alle möglichen Antworten gefunden: Einerseits gibt es Banken, die solche Gebühren weiterhin verlangen (was aber nicht heißt, dass es zulässig ist!). Andererseits gehen manche davon aus, dass solche Informationen generell nicht extra vergütet werden dürfen, andere wiederum davon, dass dies nur bei wiederholter Ausstellung durchaus zulässig sei.
Kennt sich jemand aus, kennt ein Urteil dazu oder hat die Gebühren für die Zins- und Saldenmitteilung schon einmal erfolgreich zurück gefordert?
Danke schon mal vorab für jede Antwort!
TomS