Gebühren für Zins- u. Saldenmitteilung zulässig?

  • Hallo,

    bei meinen Recherchen habe ich leider keine eindeutige Antwort auf meine Frage gefunden:

    Ich habe vor 10 Jahren einen Immobilienkredit abgeschlossen, in welchem für die jährliche Ausstellung der Zins- und Saldenmitteilung eine (jährliche) Gebühr vereinbart wurde. Ist das zulässig?

    Ich habe alle möglichen Antworten gefunden: Einerseits gibt es Banken, die solche Gebühren weiterhin verlangen (was aber nicht heißt, dass es zulässig ist!). Andererseits gehen manche davon aus, dass solche Informationen generell nicht extra vergütet werden dürfen, andere wiederum davon, dass dies nur bei wiederholter Ausstellung durchaus zulässig sei.

    Kennt sich jemand aus, kennt ein Urteil dazu oder hat die Gebühren für die Zins- und Saldenmitteilung schon einmal erfolgreich zurück gefordert?

    Danke schon mal vorab für jede Antwort!

    TomS

  • schau Dir das mal an https://www.test.de/

    laut Stiftung Warentest ist das wohl nicht zulässig laut Urteil des Ober­landes­gerichts Frank­furt am Main aus dem Jahr 2014 (Az. 3 U 72/13) und Landgericht Konstanz, 22.01.2021 - T 5 O 68/20. Aber keine Ahnung ob das schon überholt ist, da ist ein Musterbrief dabei um die Gebühren zurückzuholen.

  • Ich habe vor 10 Jahren einen Immobilienkredit abgeschlossen, in welchem für die jährliche Ausstellung der Zins- und Saldenmitteilung eine (jährliche) Gebühr vereinbart wurde. Ist das zulässig?

    Kreditinstitute (KI) dürfen für Darlehenskonten lt. Verbraucherzentrale keine pauschale Gebühren für einen Jahres­konto­auszug verlangen.

    Offenbar versuchen -wie in deinem Fall- immer noch diverse Kreditinstitute, auf diese Weise eine Zusatzgebühr zu generieren.
    Ich würde einmal freundlich nachfragen, warum dein KI diese Gebühr nach wie vor berechnet, sofern die Auszüge unaufgefordert kommen und um Erstattung der Gebühren bitten, da du dich ansonsten an die Verbraucherzentrale bzw. an die Schlichtungsstelle wenden wirst.

    Die Gebühr ist aber dann zulässig wenn die Bank einen Konto­auszug auf besonderen Kunden­wunsch erstellt.

  • schau Dir das mal an https://www.test.de/

    laut Stiftung Warentest ist das wohl nicht zulässig laut Urteil des Ober­landes­gerichts Frank­furt am Main aus dem Jahr 2014 (Az. 3 U 72/13) und Landgericht Konstanz, 22.01.2021 - T 5 O 68/20. Aber keine Ahnung ob das schon überholt ist, da ist ein Musterbrief dabei um die Gebühren zurückzuholen.

    Zum erwähnten Urteil des LG Konstanz existiert ein neueres Urteil des OLG Karlsruhe (vom 14.12.2021 Az. 14 U 53/21), welches anders entschieden hat: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/urteilsdatenba…kontrolle-58052

  • hans2204 Danke für die Antwort! Gibt es für Deine Aussage "Kreditinstitute (KI) dürfen für Darlehenskonten lt. Verbraucherzentrale keine pauschale Gebühren für einen Jahres­konto­auszug verlangen." Urteile, auf die ich mich berufen könnte? Das o.g. Urteil des OLG Karlsruhe besagt anderes, oder?

  • Gibt es für Deine Aussage "Kreditinstitute (KI) dürfen für Darlehenskonten lt. Verbraucherzentrale keine pauschale Gebühren für einen Jahres­konto­auszug verlangen." Urteile, auf die ich mich berufen könnte?

    Ich kenne nur das oben zitierte Urteil (Stiftung Warentest) bzw. ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe (Az. XI ZR 388/10).
    Das ist jedoch in der Tat schon einige Jahre alt.

  • Ich kenne nur das oben zitierte Urteil (Stiftung Warentest) bzw. ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe (Az. XI ZR 388/10).
    Das ist jedoch in der Tat schon einige Jahre alt.

    Das Urteil vom BGH bezieht sich ja auf Kontoführungsgebühren, welche bei einem Darlehenskonto nicht zulässig sind. Damit ist die Sache auch ausgeurteilt und alle unteren Instanzen haben sich an das Urteil des BGH zu halten. Das Alter des Urteils vom BGH spielt erstmal keine Rolle. So lange die grundlegenden Gesetze nicht komplett geändert wurden, ist auch ein BGH-Urteil von z.B. 1960 noch immer für die unteren Instanzen bindend.

    Die Kosten für Kontoauszüge könnten (!) natürlich anders sein, auch wenn ich persönlich es nicht so sehen würde. Das OLG Karlsruhe sieht scheinbar die (pauschalen) Kosten für einen (nicht angeforderten) Kontoauszug anders. Weiß jemand, ob das Urteil schon rechtskräftig ist oder in der Stadt weitergereicht wurde?

  • Um wieviel Gebühren geht es denn?

    Ich habe noch was aus 2017, aber nur in Bezug auf Bauspardarlehen ... wobei ich da schon eine gewisse Relevanz für normale Immodarlehen sehe.

    Verbraucherzentrale:
    Es gehört zur Pflicht der Bank, bei einem Baudarlehen eingehende Raten ordnungsgemäß zu verbuchen und Kund:innen darüber zu informieren. Wenn die Raten bankintern verrechnet werden, kann die Bank keine Kosten für Kontoauszüge veranschlagen. Das Bausparkassen in der Darlehensphase keine Kontogebühren erheben dürfen, entschied der BGH im Jahr 2017 (Urteil vom 9. Mai 2017, Az. XI ZR 308/15).

    Zurückfordern, dürfte Dir die Verjährungsfrist in den Weg kommen? 3 Jahre maximal?

    Für die Zukunft die Gebühr aus der Welt schaffen ... könnte klappen mit den Urteilen ... aber die Frage ist wie geht es mit der Finanzierung weiter? Wechselst Du evtl. sowieso das Kreditunternehmen?