Verlustbescheinigung

  • Ich hatte 2023 eine Verlustbescheinigung beantragt und beim Finanzamt eingereicht. 2023 hatte ich bei allen Brokern nur Verluste.

    2024 habe ich nun bei allen Brokern Gewinne erzielt und natürlich Abgeltungssteuern bezahlt. Bekomme ich nun vom Finanzamt die Abgeltungssteuern, da mein Verlustverrechungstopf auf Null gesetzt wurde und die ich ja sonst nicht zahlen hätte müssen, zurück?

    Vielleicht kann mir jemand hierzu helfen.


    Gruß Martin

  • Kater.Ka 13. Juli 2025 um 14:48

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Willkommen im Forum.

    Warnhinweis - keine Steuerberatung

    Im Steuerbescheid 2023 sollte der Verlust durch das Finanzamt festgestellt worden sein; das ist dort dann auch vermerkt. Wenn Du dann Steuerbescheinigungen für 2024 einreichst sollte das verrechnet werden. MMn gilt dann Verlustverrechnung vor Pauschbetrag, also aufpassen, dass die Summe der Gewinne höher als die Verluste aus 2023 + Pauschbetrag ist.

  • Ich hatte 2023 eine Verlustbescheinigung beantragt und beim Finanzamt eingereicht. 2023 hatte ich bei allen Brokern nur Verluste.

    Es ist meistens günstiger, weil von der Abwicklung einfacher, daß man die Verluste erstmal beim Broker stehen läßt. Dann verrechnet gleich der Broker die Verluste, das geht schneller als über das Finanzamt und es ist meist auch günstiger.

    Aber das ist für Dich Schnee von gestern.

    2024 habe ich nun bei allen Brokern Gewinne erzielt und natürlich Abgeltungssteuern bezahlt. Bekomme ich nun vom Finanzamt die Abgeltungssteuern, da mein Verlustverrechnungstopf auf Null gesetzt wurde und die ich ja sonst nicht zahlen hätte müssen, zurück?

    Prinzipiell ja, es kommt dabei aber sehr aufs Detail an. Wenn man das rechtzeitig plant, kann man ggf. gestalten. Das Jahr 2024 ist aber Vergangenheit, es ist nun so, wie es ist.

    Wenn Du genau wissen willst, was Tango ist, müßtest Du Zahlen liefern.