Vorversicherer macht falsche Angaben

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem: Ich hatte meine beiden Fahrzeuge (meins und das meiner Tochter) bei einer Versicherung als Erst- und Zweitwagen versichert. Meine Tochter hatte mit ihrem Fahrzeug einen Unfall. Es wurde hier ein Haftpflichtschaden reguliert und es erfolgte eine Rückstufung auf SF 1. Soweit so gut. Da ich mit der Versicherung unzufrieden war, wechselte ich kurz darauf zu meiner vorherigen Versicherung zurück. Nun wurde mein Fahrzeug, das keinen Unfall hatte, in der SF von 27 auf 13 zurückgestuft, da die Vorversicherung jeweils einen regulierten Schaden an beiden Fahrzeugen gemeldet hat. Aussage meiner Versicherung: Der Vorversicherer muss bestätigen, dass dies nicht der Fall war.

    Die Vorversicherung stellt sich allerdings tot. Telefonisch nicht erreichbar und auch auf meine dritte Nachricht wird nicht reagiert. Ich möchte ungern jetzt einen Anwalt einschalten, gibt es noch andere Möglichkeiten, wie ich wieder korrekt eingestuft werden kann? Die Versicherung mit SF1 für Fahrer unter 25 ist schon teuer genug. Eine Herabstufung auf SF13 bei meinem Fahrzeug schlägt dann auch nochmal zu Buche.

    Viele Grüße

    LeXx

  • Kater.Ka 20. Juli 2025 um 15:13

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo,

    Du kannst es über einen Versicherungsombudsmann probieren

    Grundsätzlich ja, aber die erwarten schon, dass man nachweist, selber nicht weiterzukommen.

    Deshalb Vorschlag an LeXx: Einschreiben an den alten Versicherer mit Bitte um Korrektur und angemessener Fristsetzung (vielleicht 14 Tage). Wenn dann keine oder eine ablehnende Stellungnahme kommt, ist die Ombudsfrau die richtige Ansprechpartnerin https://www.versicherungsombudsmann.de/

    Gruß Pumphut

  • Wenn der Vorversicherer trotz mehrfacher Kontaktaufnahme nicht reagiert, kannst du dich mit einer offiziellen Beschwerde an die Versicherungsaufsicht (BaFin) wenden. Diese prüft nicht den konkreten Vertragsfall, kann aber bei unterlassener Kommunikation oder systematischer Untätigkeit durchaus eingreifen. Allein die Ankündigung einer Beschwerde bei der BaFin in einem letzten Schreiben setzt manche Versicherer schon in Bewegung, das wirkt oft mehr als ein weiterer Anruf im Kundenservice.