vermietete Wohnung von Eltern (ohne Geldfluss) kaufen, Schwester auszahlen

  • Hallo Zusammen,

    ein Bekannter von mir möchte seinen Eltern eine vermietete Wohnung (Wert 200k/Gutachten) abkaufen.

    Da die Eltern das Geld jedoch nicht benötigen, soll kein Geld fließen- im Gegenzug muss er aber der Schwester eine Ausgleichszahlung in Höhe von 100k leisten. Die Schwester unterzeichnet dafür einen Pflichteilsverzicht (für diese Wohnung)

    Laut ChatGPT/Copilot ist das alles steuerlich/rechtlich korrekt, solange es sauber über einen Notar abgewickelt wird.

    wie seht ihr das? ist das eine saubere Lösung?

  • Kater.Ka 23. Juli 2025 um 18:02

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Sicher muss mein Bekannter zum Notar, dessen ist er sich schon bewusst - spricht etwas dagegen sich davor über mögliche Abläufe zu informieren - oder wozu soll dieses Forum dienen?

  • spricht etwas dagegen sich davor über mögliche Abläufe zu informieren - oder wozu soll dieses Forum dienen?

    Natürlich darf mam fragen. Dazu ist das Forum da. Ich wollte nur direkt mal Wasser in den Wein kippen. Viele Anfrager denken nämlich, daß alle Antworten hier 100% korrekt und rechtsverbindlich sind.

    Ich für meinen Teil finde dieses Konstrukt unnötig kompliziert. Einfach den Eltern die 200k geben für den Verkauf. Und die Eltern schenken dann jeweils 100k den beiden Kindern.

  • Dann gibt es jedoch zwei Schenkungen - und die sollen ja vermieden werden- zusätzlich müsste der Bekannte dann ja 200k von der Bank aufnehmen.... um dann 100k als Sondertilgung wieder einzubringen...ich erkenne den Vorteil nicht !?

  • Was ist an Schenkungen denn schlimm? Oben steht nix davon, dass Schenkungen vermieden werden sollen. Bitte alle Informationen bereitstellen ^^

    Bei der Finanzierung kann einfach ein variables Darlehen für 100k und eines mit angemessener Zinsbindung für 100k genommen werden. Das variable Darlehen kann nach 3 Monaten(oder früher, wenn die Bank mit macht. Kann man mit denen ja vorher klären) komplett getilgt werden.

  • Hier wird das ganz gut beschrieben https://www.erbrecht.de/richtig-vorsor…leichzahlungen/

    "abkaufen" tut der gute Bekannte den Eltern nichts, es scheint sich um eine Schenkung zu handeln und die Eltern wollen den Beschenkten zu einer Ausgleichszahlung an seine Schwester bringen/zwingen (welche rechtlich wohl ebenfalls als Schenkung der Eltern an die Schwester anzusehen ist). Im Endergebnis schenken die Eltern beiden Geschwistern je 100.000 € und es muss nicht zwingend ein Pflichteilsverzicht erfolgen (macht da wenig Sinn).

    Ein ganz normales und alltägliches Rechtsgeschäft bei dem der Notar gut verdienen wird und deshalb auch im Vorfeld mit Fragen maltretiert werden darf.

  • Dann gibt es jedoch zwei Schenkungen - und die sollen ja vermieden werden- zusätzlich müsste der Bekannte dann ja 200k von der Bank aufnehmen.... um dann 100k als Sondertilgung wieder einzubringen...ich erkenne den Vorteil nicht !?

    da stehe ich auf dem Schlauch. Wohnung für 200k wird an Bruder B geschenkt, der muss 100k Kredit aufnehmen um seine Schwester S eine Ausgleichszahlung zu machen. Eltern haben ein guten Gefühl, alle müssen nur einmal gemeinsam zum Notar.

    Warum jetzt 200k Kredit? Es soll kein Geld fließen - ergo eine Schenkung.