Guten Tag,
nach Nutzung der SuFu gab es bereits einige Inhalte zum Thema Altersbeitragsentlastungssparen hier im Forum.
Allerdings fand ich lediglich Beispiele und Grundvoraussetzung die sich auf Landes bzw Zivilbeamte bezogen.
Als Berufssoldat sind einige Faktoren etwas spezieller und so stelle ich hier nochmal Fragen dazu mit etwas anderen Umgebungsvariablen.
Ausgangslage:
Job: Berufssoldat
Alter: 40
Pensionseintritt: 56 Lebensjahr
Versichert: große Anwartschaft / Pflege
Altersbeihilfe: 70 %
Angeboten wird über den aktuellen pKV bzw. Anwartschaftsanbieter ein Beitragsentlastungstarif. Der Tarif hat einen festen € Beitrag und entlastet in € Werten (also nicht Prozentual). Beitrag und zukünftige Ersparnis stehen im Verhälttnis 1 zu 2
Ein Tarif dieser Art könnte z.B. der BE-SI sein.
Frage:
Im Moment bin ich unsicher ob sich der Abschluss einer derartigen "Sparvariante" rechnet. Mein Wissensstand dazu ist jedoch auch nicht profunde.
Der Tarif kann grundsätzlich doch erst ab 67 entlasten oder ggf 3 Jahre vorher und somit wäre eine Lücke von immerhin 8 Jahren gegeben in welcher ich zusätzlich die Beitragsbelastung und die zusätzliche Belastung der pKV hätte richtig?
Im Moment scheint es schwer eine solide Berechnung vorzunehmen. Den Steuervorteil kann ich grob kalkulieren, allerdings erscheint dieser eher überschaubar oder bedenke ich da evtl andere Faktoren nicht?
Andere Sparvarianten wie z.B. ETF Sparpläne zum Vermögensaufbau nutze ich bereits ebenfalls. Diese sind natürlich Standabhängig, jedoch zumindest zum Zeitpunkt auszahlbar.
Sehe ich es richtig, dass die Beiträge zur Altersentlastung im Tarif nicht vererblich sind bzw nicht ausgezahlt werden bei ggf wechsel der KK oder im Todesfall?
Ist das ein reines Risikogeschäft?
Vielen Dank für die Unterstützung. Da herrscht doch viel Durcheinander in meinen Gedanken dieses Thema betreffend. Leider sind einschlägige Seiten oft widersprüchlich.