Ich habe viel im Forum und auf Finanztip gelesen aber trotzdem nicht verstanden, was ich in unserem Fall konkret tun muss. Wir haben ein überschaubares Vermögen und deshalb bisher noch nie Kapitalerträge oberhalb des Freistellungsauftrags erhalten. Anfang des Jahres hat mein Mann seinen Aktienfonds verkauft. Deshalb habe ich ihm meine 1.000€ Freibetrag übertragen. Wir haben Konten bei der Sparkasse, FNZ-Bank (VL), Trade Republic und ein Deka-Depo (sagt nix, mein Mann ist beratungsresistent) mit überall wild verteilten Freistellungsaufträgen.
Meine Fragen sind jetzt: wie verteile ich 2025 die Freistellungsaufträge richtig? Wie transferiere ich meine 1.000 € Freibetrag 2026 wieder zurück und was muss ich bei der Steuererklärung 2026 beachten? Ich möchte gerne Ordnung in die Freistellungsaufträge bringen, mir ist leider nicht klar, wie.
Übertragung des gemeinsamen Freistellungsauftrags auf einen Ehepartner
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Chups -
8. August 2025 um 15:08 -
Erledigt
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Ihr habt vermutlich die gemeinsame Veranlagung, andernfalls wäre eine Zuordnung der vollen 2.000 Euro auf eine Person nicht möglich.
Grundsätzlich ist es ganz einfach. Dein Mann muss lediglich die Freistellungsaufträge neu erteilen mit den niedrigeren Beträgen bzw. diese dort löschen, wo sie nicht mehr benötigt werden. Jeden Euro, den er damit freigibt, kannst du wieder anderswo als Freistellungsauftrag erteilen.
Anschließend am besten eine Excel erstellen, welcher Freistellungsauftrag wo eingereicht wurde, um zukünftig den Überblick nicht zu verlieren.
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Super, danke für die schnelle Antwort! Dann machen wir das so, hab mir schon die Excel-Tabelle von Finanztip runtergeladen.
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Meine Fragen sind jetzt: wie verteile ich 2025 die Freistellungsaufträge richtig? Wie transferiere ich meine 1.000 € Freibetrag 2026 wieder zurück und was muss ich bei der Steuererklärung 2026 beachten? Ich möchte gerne Ordnung in die Freistellungsaufträge bringen, mir ist leider nicht klar, wie.Die Vorgehensweise wurde in den vorherigen Beiträgen beschrieben. Eine Ergänzung dazu:
Ihr macht jetzt einen oder mehrere "Eheleute-Freistellungsaufträge" bis zur Gesamtsumme von € 2.000,00 und befristet diese bis zum Jahresende 2025. Die bisherigen "Einzel-Freistellungsaufträge" müsst ihr löschen.
In 2026 kann jeder seinen eigenen Freistellungsauftrag wieder erneut so erteilen, wie er möchte.