Teilselbstständigkeit und Rentenversicherung

  • Hallo zusammen,

    folgende Situation: Ich bin fest angestellt in einem IT Unternehmen mit einer 3/4 Stelle. Nebenbei bin ich Kleinunternehmerin im Bereich Erwachsenenbildung. Ich mache das schon seit Jahren, habe verschiedene Auftraggeber und verdiene damit ca. 15k im Jahr. Scheinselbstständigkeit kann mir da niemand andichten.
    Jetzt hat aber eine Freundin, die in ner sehr ähnlichen Situation ist (Angestellt + freiberuflich Kleinunternehmerin im Bildungsbereich) gesagt, sie müsste für die freiberufliche Tätigkeit in die Rentenversicherung einzahlen, weil sie über 530€ im Monat verdient damit.

    Ich habe mir die Informationen auf der Seite der Rentenversicherung durchgelesen und finde die nicht eindeutig. Andere Informationen (Gruenderlexicon) die ich gefunden habe sagen, solange ich verschiedene Auftraggeber habe, die nicht weisungsbefugt mir gegenüber sind, ich nicht an regelmäßigen Meetings teilnehmen muss etc (ich also NICHT scheinselbstständig bin), ist auch das mit der Rentenversicherung kein Thema. Ich möchte jetzt aber nur sehr ungern dort anrufen und fragen, nachher kommen die auf den Trichter, dass ich 10+ Jahre nachzahlen muss.

    Hat da jemand Erfahrungswerte oder sonstige Informationen zu der Situation?

  • Hallo.

    Scheinselbständig ist 5/6 vom Umsatz von einem Hauptauftraggeber und keine Angestellten. Das gilt für selbständig Tätige. (Paragraph 2 Nr. 9)

    Weisungsgebunden Ja/Nein ist eine Frage um zu klären, ob jemand selbständig oder angestellt ist.(Frage ob Paragraph 1 oder 2)

    Als Lehrkraft ohne Angestellte greift aber Paragraph 2 Nr. 1)


    Ich empfehle auch einen Blick in Paragraph 190a.

    (Alle Paragraphen im SGB VI.)