Hallo, ich möchte wissen, wie die Rückerstattung von Bankgebühren älterer Kredite geregelt ist; Beispiel Kredit 2002, oder 1999 ?
Gruß Baaani
Bankgebühren für ältere Kredite
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baaani -
5. Juni 2014 um 13:01 -
Erledigt
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Hallo baani,
für diese Fälle sieht es schlecht aus, da Sie schon länger als 10 Jahre zurückliegen.
Beste Grüße
Martin Berg -
Ich habe gerade einer "Franziska, Moderatorin" diese Frage gestellt, doch da ich heute das erst mal hier bin, befürchte ich mich etwas doof angestellt zu haben, daher hier noch ein zweiter Versuch
In 07.2010 habe ich einen Kredit aufgenommen, dessen Zahlung noch läuft.
Im Darlehensvertrag steht "Der anfängliche effektive Jahreszins schließt die Bearbeitungsgebühr ein und berücksichtigt u.a. ein eventuelles Disagio (was das auch immer heißen mag) ...., verteilt auf die Zinsfestschreibung.Können Sie mir Auskunft geben, ob zum einen der Anspruch zur Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr verjährt ist und zum anderen, ob man mit dieser Variante auch die geschummelte Bearbeitungsgebühr erstattet bekommt?
Achja, wenn ich schon mal dabei bin, hatten Sie was davon gehört, dass die Banken das Konto auflösen, wenn man der Bank das Schreiben zur Rückerstattung von Bearbeitungskosten zuschickt?Im Voraus danke ich für Ihre Mühe.
VG egum -
- Offizieller Beitrag
Zum Thema Disagio, sei ein Ausflug zu Wikipedia empfohlen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Disagio
Sollten Sie in 2010 Bearbeitungsentgelte gezahlt haben, so sind diese noch nicht verjährt.
Was meinen Sie mit dieser Variante?
Und zum Thema Repressalien ... schauen Sie im Forum "Geld zurück" nach dem Thread, den @kastanienblatt begonnen hat. Bisher ist es an dieser Front sehr ruhig.
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- Offizieller Beitrag
@Franziska ist erst nächste Woche wieder aus dem Urlaub zurück. Sollte Ihre Frage bis dahin noch nicht ausreichend beantwortet sein, kann sie sich gerne des Themas annehmen. Wir bitten Sie um Verständnis.
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Vielen Dank für die Antwort.
Mit Variante meine ich (als Laie), dass eben die Bearbeitungsgebühr nicht gesondert aufgelistet ist, sondern in dem Jahreszins inbegriffen/mit eingeflossen ist.
Kann man in diesem Fall auch eine Rückerstattung bekommen?
VG, egum
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- Offizieller Beitrag
Wenn Sie Bearbeitungsgebühren bezahlt haben, dann können Sie diese auch zurückfordern
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Hallo @egum
Hat ja alles geklappt
Kleiner Tipp: Die Suchfunktion rechts oben führt hier im Forum zu ähnlichen Beiträgen und viele Fragen (z. B. zum Disagio) wurden in ihnen schon beantwortet.