Mietwagen Europcar 250€ Bearbeitungsgebühren wegen Strafzettel

  • Hallo,

    ich mache gerade eine sehr originelle und teure Erfahrung mit Europcar, ansonsten war ich mit denen immer sehr zufrieden.

    Ich habe in Glasgow zwei Strafzettel bekommen, Nutzung der Busspur zwischen Hotel und Hotelparkhaus...., darüber wurde ich von Europcar mit zwei Mails informiert. Die Strafzettel machten jeweils 50 Pfund aus. Habe ich bezahlt. Gebühren für Europcar zweimal 45 Pfund, also gut 50€x2=100€.

    So weit so gut.

    Inzwischen hat Europcar aber weitere 150€ von meiner Kreditkarte abgebucht, also in Summe 250€ für Europcar plus 110€ für die beiden Strafzettel.

    Anruf bei Europcar, sehr freundlich, hat mir erklärt, daß jeder einzelne Vorgang bei der Bearbeitung 45 Pfund kostet. Er schaut aber, was es konkret war und warum es sich so aufaddiert hat.

    Noch könnte ich bei der Bank 100€ von den 250€ blocken, aber wer weiß, was das wieder für einen Rattenschwanz nach sich zieht?

    Habt ihr Erfahrungen mit solchen Gebühren?

    Sieht fast wie ein erfolgreiches Geschäftsmodell aus....

    Falls länger keine oder keine ausreichend zufriedenstellende Antwort käme, würde ich diese Fragen auf den jeweiligen Seiten von Europcar in Social Media stellen, damit war ich bei einem anderen Unternehmen bereits erfolgreich.

  • Davon abgesehen ist deine Schilderung leicht unpräzise: Was bedeuted "Habe ich bezahlt". Denn es liest sich ein bisschen wie eine sich überschneidente Buchung im Sinne von du verschickst aktiv Geld während Europcar dies einzieht oder ähnliches.

  • „Wer im Ausland schon einmal mit einem Mietwagen unterwegs war, der kennt es vielleicht: Monate später kommt ein Brief nach Hause, weil man falsch geparkt hat – die Parksituation in fremden Ländern zu überblicken, kann schließlich kompliziert sein. Noch teurer wird es dann, wenn die Autovermietung für die Bearbeitung des Strafzettels eine Gebühr verlangt. Eine Vertragsklausel, nach der Mieter eines Fahrzeuges eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 40 Euro an den Vermieter zahlen müssen, wenn sie ein Knöllchen kassieren, ist allerdings unwirksam. Das hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main entschieden (Urt. v. 28.09.2023, Az. 2-24 O 53/23).

    Ein Verbraucher hatte online über die Hertz Autovermietung GmbH einen Mietwagen in Barcelona gebucht. Während seines Aufenthaltes in Barcelona kassierte er ein Knöllchen. Zuhause angekommen, erhielt er nicht nur den Bußgeldbescheid, sondern auch eine Rechnung von Hertz selbst. Diese Bearbeitungsgebühr hatte Hertz auch in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erwähnt.

    Gebührenregelung muss Ausnahmen berücksichtigen

    "Pro Park- und Verkehrsbuße wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 Euro (..) berechnet", heißt es in den AGB – zumindest dann, wenn man ein Auto in Spanien bucht. Die Bearbeitungskosten würden nach dieser Regelung pauschal anfallen, und genau das ist das Problem. Pauschalierte Schadensersatzansprüche können in AGB nämlich nach § 309 Nr. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unzulässig sein.

    Dem Kunden sei es nicht möglich gewesen, nachzuweisen, dass in Wirklichkeit ein geringerer Schaden entstanden sei, führte das LG aus. Allein deshalb sei die Klausel nach Auffassung des Gerichts nach § 309 Nr. 5b BGB unwirksam und der Mieter müsse die Pauschale nicht zahlen. Eine etwaige gesetzliche Regelung, die solche Bearbeitungsgebühren vorsieht (vgl. § 306 Abs. 2 BGB), gibt es nicht.“ Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrich…google_vignette

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)