Schönen guten Tag, ich hoffe, ich bin hier richtig mit meiner Frage. Weiß nicht, an wen ich mich sonst wenden soll:
Am 1.2.1994 schloss ich eine Lebensversicherung ab, die zunächst als Betriebliche Direktversicherung abgeschlossen wurde und somit mein damaliger Arbeitgeber als Versicherungsnehmer genannt wurde. Der damalige Arbeitgeber ging jedoch in Insolvenz und ich konnte die Direktversicherung mit meinem darauffolgenden/jetzigen Arbeitgeber nicht fortführen. Deshalb gab es am 1.7.2005 einen Nachtrag zum Versicherungsschein mit der Änderung des Versicherungsnehmers, jetzt also ich direkt. Im Februar 2024 wurde mir die Lebensversicherung als Einmalzahlung ausgezahlt. Nun schrieb mir die Krankenkasse, dieser "Versorgungsbezug" sei beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung und würde für 10 Jahre "verbeitragt". Ist das richtig? Ich bin übrigens Pflichtversicherte.
Herzlichen Dank schon jetzt für Eure Antworten. Schön, dass es solche Foren gibt.