Hallo liebe Community,
ich habe folgenden Sachverhalt bei dem ich gerne eure Einschätzung hätte.
Eine denkmalgeschützte Eigentumswohnung, die zu 100% dem Ehemann gehört, soll vom Ehemann für 300.000 € an die Ehefrau verkauft werden. Hintergrund ist eine Ehegatten-Schaukel.
Die Ehefrau hat 300.000 € in Eigenkapital auf Konten, die auf ihren Namen laufen, liegen.
Die Ehe ist ohne Ehevertrag geschlossen.
Die Eigentumswohnung wurde vom Ehemann im Februar 2015 angeschafft (Grundbuch: Auflassung 02/2015 und Eintragung 08/2018).
Für die Eigentumswohnung gelten erhöhte Abschreibungen gemäß Baudenkmal nach § 7i EstG. Die erste Abschreibungsrate erfolgte im Steuerjahr 2016 und die letzte Abschreibungsrate erfolgt im Steuerjahr 2027.
Der Ehemann möchte noch die vollständige Abschreibung nutzen, gleichzeitig benötigt er jedoch die 300.000 € alsbald und somit bereits vor 2028.
Daher soll der notarielle Kaufvertrag einen Besitzübergang zum 01.01.2028 vorsehen.
Die 10-jährige Spekulationsfrist sollte mit dem heutigen Datum bereits überschritten sein.
Ist diese Vorgehensweise aus eurer Sicht sinnvoll und möglich?
Vielen Dank und Grüße