Ich bin Berufssoldat in Pension, meine Kinder (Zwillinge) werden im Oktober volljährig. Sie wohnen beide bei meiner Ex-Frau und sind noch in der allgemeinen Schulausbildung und planen 2027 Abitur zu machen.
Mit der Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltsverpflichtet.
Nun stellt sich die Frage, welchen Selbstbehalt ich für die Unterhaltsberechnung anhalten kann.
Die Düsseldorfer Tabelle erwähnt hier den notwendigen Selbstbehalt, für meine Ex-Frau 1450 €, da sie noch erwerbstätig ist, für mich 1200 €, da ich in Pension bin.
Die Düsseldorfer Tabelle erwähnt aber auch den angemessenen Selbstbehalt von 1750 €.
Welchen der beiden Selbstbehalte kann ich bei der Unterhaltsberechnung heranziehen?