• Armin schreibt

    Ich bin freiwillig versicherter Rentner bei der AOK. Bei der Prüfung meines Steuerbescheid durch die AOK wurden bei der Berechnung der Einkünfte die der Abgeltungssteuer unterliegen die Verluste nicht abgezogen. Lediglich 51€ pauschal für Werbungskosten.

    Die Verluste die vom Finanzamt abgezogen wurden:

    - Verrechnung laufender Verluste aus Kapitalvermögen (ohne Verluste aus Aktienverkauf)

    - Sparerpauschalbetrag

    - Verrechnung aus Kapitalvermögen

    Das stellt sich bei mir sehr negativ dar, die Nachzahlung für die AOK beträgt 62% und für das Finanzamt 38% der addieren

    Nachzahlung. Auf der entsprechenden AOK Seite wird beschrieben, das die Verluste entgegen der Berechnung von den Kapitalerträgen abzuziehen sind. Auch wird in dem Schreiben der AOK "neuer Beitrag zur Kranken und Pflegeversicherung" keine Berechnung mitgeteilt. Schon sehr seltsam.

    Ich hoffe, mir kann jemand fachkundig helfen!

  • Kater.Ka 21. Oktober 2025 um 15:20

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