Selbstbau eines Gebäudes für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit - Wie von der Steuer absetzen?

  • Hallo,


    ich habe eine Frage, auf die ich keine Antwort finde. Ich habe folgende Situation: meine Frau ist selbstständig, übt ihre Tätigkeit bisher in sehr teuren, angemieteten Räumen aus. Da wir Besitzer eines Eigenheims mit einem großen Grundstück sind, kam mir die Idee, auf dem Grundstück ein eigenes kleines Gebäude für die Ausübung ihrer Tätigkeit zu bauen. Das Bauamt sieht kein Problem dabei (positive Bauvoranfrage). Das Gebäude würde einen separaten Zugang zum Grundstück haben und rein für Ihre Tätigkeit verwendet werden. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich das in der Steuererklärung angeben würde. Folgende Posten würden ja anfallen:

    * Materialkosten: Die Kosten für die Baumaterialien (Beton, Holz, Schrauben, Haustechnik etc.)

    * Fremdleistungen: Elektriker etc.

    * Dienstleistungen: Kreditkosten, Bauantrag etc.

    * Arbeitszeit von mir (angestellter, würde ich in meiner Freizeit machen)

    Wie mache ich das am geschicktesten? Was gibt es zu beachten, was kann ich (bzw. meine Frau) wie absetzen?


    Vielen Dank und Grüße,

    M

  • Kater.Ka 3. November 2025 um 06:12

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Spontan hätte ich geschrieben, sucht euch einen Steuerberater. Nach dem Füttern einer KI mit deinem Text gibt diese unter anderem auch die Empfehlung

    "Vorgehensweise

    1. Rechtsform prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Frau zivilrechtlich als Bauherrin auftritt, bzw. die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse zwischen Ihnen beiden klar geregelt werden (idealerweise notariell).
    2. Rechnungen: Lassen Sie alle Rechnungen (Material, Handwerker) möglichst auf den Namen Ihrer Frau ausstellen, um den direkten Zusammenhang mit ihrem Betrieb zu dokumentieren und den Vorsteuerabzug zu sichern.
    3. Saubere Dokumentation: Führen Sie von Anfang an eine penible Dokumentation aller Ausgaben (Rechnungen, Kontoauszüge) und erstellen Sie eine detaillierte Aufstellung der gesamten Herstellungskosten.
    4. Steuerberatung: Nehmen Sie unbedingt vor Baubeginn und vor Beauftragung von Handwerkern Kontakt zu einem Steuerberater mit Expertise im Immobilien- und Betriebsvermögensrecht auf. Eine fehlerhafte Gestaltung kann immense steuerliche Nachteile bei einer späteren Veräußerung oder Betriebsaufgabe nach sich ziehen."

    Quelle: Gemini

    Das Thema ist komplexer als das optimale Ausfüllen einer Steuererklärung.

  • Hier meine Meinung.
    Ich würde auf jeden Fall eine Steuerberater:in zur Beratung hinzuziehen.

    Wenn das neue Gebäude ausschließlich für die selbstständige Tätigkeit deiner Frau genutzt wird, kann es steuerlich als Betriebsvermögen gelten – auch wenn es auf eurem Privatgrundstück steht.

    Dann gilt:
    • Alle Baukosten (Material, Handwerker, Planung etc.) zählen zu den Herstellungskosten und werden über die AfA (meist 3 % pro Jahr) abgeschrieben.
    • Zinsen für den Kredit sind sofort als Betriebsausgabe absetzbar.
    • Deine eigene Arbeitszeit darf steuerlich nicht berücksichtigt werden.
    • Das Grundstück selbst bleibt Privatvermögen, deine Frau braucht aber ein Nutzungsrecht (z. B. einfache Vereinbarung zwischen euch).

    Wichtig: Alle Rechnungen sollten auf deine Frau laufen, und sie sollte Bauherrin und ggf. Kreditnehmerin sein.

    Wenn du das Gebäude selbst baust und an sie vermietest, kannst du zwar abschreiben, musst aber die Miete versteuern – wahrscheinlich meist weniger attraktiv.

    Sollte das Gebäude später privat genutzt werden, entstehen überraschend Entnahmen aus Betriebsvermögen (glaube so heißt das).

    Also: unbedingt mit Fachleuten abklären.