"Bei gekündigten Riester-Verträgen besteuert das Finanzamt nämlich nur den Betrag, der nach Abzug von Eigenbeiträgen, Zulagen und Kosten vom Guthaben übrig bleibt – oft sogar nur die Hälfte davon, und zwar, wenn
der Vertrag vor der Auszahlung mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und das Kapital erst ab dem 60. oder – bei Verträgen ab 2012 – 62. Geburtstag ausgezahlt wird. "
Stimmt nicht. Bitte keine falschen Schlüsse ziehen,
Danke für die hilfreichen Korrekturen.
Mittlerweile hab ich (auch aus anderen Threads) gelernt, dass bei einer förderschädlichen Kündigung (und nach Rückzahlung der Förderung aus Zulagen und Steuerermäßigung) der Vertrag steuerlich wie eine private ungeförderte RV betrachtet wird. Und dort dann eben unter 12/60 bzw 12/62-Voraussetzungen das Halbeinkünfteverfahren zur Anwendung kommt, jedenfalls für die Kapitalauszahlung.
Lernfrage: wenn nun der Vertrag vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde, wäre dann die Auszahlung nicht sogar komplett steuerfrei? Und zwar ohne Altersgrenze, allein nach Erfüllung der Bedingungen 12 Jahre Laufzeit, mindestens 5 Jahre eingezahlt? Nach der Logik oben müsste doch dann (nach Rückzahlung der Förderung) wie eine private ungeförderte RV von vor 2005 behandelt werden. (?)
Weiß hier jemand Bescheid oder hat den Fall ggf. selbst "erlebt"?