Ich arbeite und lebe in Deutschland und beabsichtige, hier im nächsten Jahr die Rente mit 63 zu beantragen.
Durch meine Tätigkeiten in UK, Österreich und der Schweiz erhalte ich in allen Ländern persönliche Pensionszahlungen (nicht zu verwechseln mit der staatlichen Rente), von denen teilweise erhebliche Steuern in diesen Ländern abgezogen werden. Kann mir jemand sagen, ob ich diese Steuern wenigtens teilweise zurück erstattet bekomme und wie man das geltend machen kann oder wer mich in dieser Frage beraten kann.
Vielen Dank vorab und beste Grüße, Orlando