Versteuerung ausländischer Pensionszahlungen

  • Ich arbeite und lebe in Deutschland und beabsichtige, hier im nächsten Jahr die Rente mit 63 zu beantragen.

    Durch meine Tätigkeiten in UK, Österreich und der Schweiz erhalte ich in allen Ländern persönliche Pensionszahlungen (nicht zu verwechseln mit der staatlichen Rente), von denen teilweise erhebliche Steuern in diesen Ländern abgezogen werden. Kann mir jemand sagen, ob ich diese Steuern wenigtens teilweise zurück erstattet bekomme und wie man das geltend machen kann oder wer mich in dieser Frage beraten kann.

    Vielen Dank vorab und beste Grüße, Orlando

  • Kater.Ka 9. November 2025 um 08:45

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ja, du kannst dir die im Ausland einbehaltenen Steuern teilweise zurückholen – das regeln die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Deutschland mit UK, Österreich und der Schweiz hat.

    Grundsätzlich gilt: Wenn du in Deutschland lebst, dürfen deine privaten oder betrieblichen Pensionen meist nur hier besteuert werden. Wird im Ausland trotzdem Steuer einbehalten, kannst du sie dort per Antrag zurückfordern:

    Wichtig: Du musst diese Anträge selbst stellen und sie meist vom deutschen Finanzamt bestätigen lassen.