BEI Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts auf den Neuwagen. Wie lange gelten die bisherigen Bedingungen noch für den Altwagen?

  • Ich glaubte aus einer Besprechung mit dem örtlichen Vertreter einer Autoversicherung herausgehört zu haben, dass beim Versichern des neugekauften Fahrzeugs (notwendig ab Zulassung 28.04.2025) das Altfahrzeug, das verkauft werden soll, noch eine Zeitlang kostenfrei mitversichert sei. Wie lange blieb offen. Nach einigem Hin und Her kam erst vier (!) Monate später der Versicherungsschein für das Neufahrzeug, auf das die SF-Klasse 32 (Beitragssatz 22 %) in der Haftpflicht- und auch der Vollkaskoversicherung übertragen wurde, und der Nachtrag zu dem Vertrag des Altfahrzeugs, das in die SF-Klasse 4 (Zweifahrzeug) eingestuft wurde mit drei mal so hohen Beiträgen wie vorher und zwar (rückwirkend) ab dem 28.04.2025.

    Im Internet hatte ich gefunden, dass diese Mitversicherung je nach Kulanz der Versicherung 14 Tage bis 4 Wochen dauern könne. Der örtliche Vertreter sprach dann von 14 Tagen bis maximal 3 Wochen bei seiner Versicherung (HUK-Coburg).
    Die Hauptgeschäftsstelle der Versicherung hat mir heute aber erklärt, dass es eine solche (kostenlose) Mitversicherung nicht gebe und dass für das Altfahrzeug von Beginn der Neuzulassung an, die Beiträge zu zahlen sind, die sich ergeben, wenn der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werde.

    Tatsächlich habe ich erstens die o.g. Stelle im Internet nicht wiedergefunden und zweitens nichts über eine (kostenlose) Mitversicherung für eine gewisse Zeit. Auf Grund von Fundstücken in Foren glaube ich nun, dass allenfalls die Bedingungen des Altfahrzeuges (hoher Schadensfreiheitsrabatt) für das Altfahrzeug noch eine Zeitlang angewendet würden. Aber auch davon war heute keine Rede. Hatte ich da etwas missverstanden?

    berghaus 19.11.25

  • Genauso hat es der örtliche Vertreter erklärt!
    Von einer Deadline hat er nicht gesprochen, nach der nach Verstreichen der Frist (deren Länge am Anfang unbestimmt war) die geänderte Versicherung des Altwagens vom Tag der Zulassung des Neuwagens an zu zahlen wäre.
    Im vorliegenden Fall handelte es sich auch noch um ein EU-Neufahrzeug, dass zwar am 28.04.2025 versichert sein musste, aber erst am 20.05.2025 mit den von uns mitgebrachten Nummernschildern versehen und von uns bei dem Autohaus abgeholt wurde/werden konnte.
    Da wären die 14 Tage und sogar drei Wochen schon verstrichen gewesen, bevor wir mit dem Verkauf des Altfahrzeug hätten beginnen können. Dieses wurde tatsächlich am 19.10.2025 verkauft.
    Hätten wir gewusst, dass es die Mitversicherung nicht gibt und die hohen Beiträge gekannt, die auch eine unnötige Vollkaskoversicherung für ein 15 Jahre altes Auto mit einem Wert von 5.000 € einschloss, hätten wir es spätestens zum Beginn unseres Urlaubs Ende Juni abgemeldet, weil es bis dahin noch nicht verkauft war.
    berghaus 19.11.25

  • Ergänzung
    Mitversicherungsaussage doch wiedergefunden:

    KI-generierte Aussagen sind kein Beweis. Dahinter stecken konkret nur rechtsunverbindliche Bemerkungen Weniger, z. B. verti.

    Hätten wir gewusst, dass es die Mitversicherung nicht gibt und die hohen Beiträge gekannt

    Der Glaube, etwas herausgehört zu haben, ist aber auch kein Wissen. Vorab sich mit dem Thema von 2 Fahrzeugen gleichzeitig zu befassen, ist eigentlich selbstverständlich. Hak es als Erkenntnis ab, sich vorab richtig zu informieren.