Besonderes Kirchgeld

  • Hallo zusammen,

    eine Verständnisfrage.

    Meine Ehefrau war von Januar bis Juni 2024 Kirchenmitglied (rk). Der Kirchenaustritt fand im Juni 2024 statt.
    Ab Juli 2024 hat ihr (damals erstes) Arbeitsverältnis begonnen.

    Ich bin schon seit 20 Jahren ausgetreten und bin seit meiner Ausbildung im Arbeitsverältnis.
    Finanziell sind wir zusammenveranlagt.

    Heute erreicht uns ein "Kirchensteuerbescheid 2024" mit einer Zahlungsaufforderung für die Zeit Januar bis Juni 2024.
    Zu dieser Zeit hatte sie ja noch gar kein Einkommen.
    Dennoch wird neben meinem Einkommen, auch ihr Einkommen aufgelistet.


    Sollte das "besonderes Kirchgeld" nicht erst dann greifen wenn das Kirchenmitglied gearbeitet hat?
    Oder genügt es tatsächlich dass innerhalb des Jahres, NACH Kirchenaustritt, ein Arbeitsverhältnis begonnen wurde?


    Danke und Grüße
    Ben

  • Kater.Ka 28. November 2025 um 21:22

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Sollte das "besonderes Kirchgeld" nicht erst dann greifen wenn das Kirchenmitglied gearbeitet hat?

    Bitte hier nichts durcheinander werfen.
    Wir müssen die Kirchensteuer unterscheiden vom „besonderen Kirchgeld“.

    In welchem Bundesland lebt ihr?
    Ich gehe davon aus, dass deine Ehefrau in diesem Bundesland auch arbeitet.

    die Kirchensteuer wird immer mit dem Einkommensteuerbescheid zusammen für deine Frau festgelegt. Ist sie unterjährig ausgetreten Und habt ihr das so in der Einkommensteuererklärung mitgeteilt, erfolgt eine anteilige Berechnung.