Hallo zusammen,
es geht um folgenden Fall. Ein An bekommt einen Pauschale je Woche geleisteter Rufbereitschaft. Damit sind die Bereitschaft sowie auch mögliche Einsätze abgegolten.
Bzgl der Steuerpflicht ist das für mich unklar. Es gibt offenbar Szenarien in denen Rufbereitschaft steuerfrei ist. Was genau muss dafür gegeben sein?
VG
Sebastian