Kettenschenkung

  • Guten Tag,

    Ich möchte eine Schenkung (Teilflurstücke unserer gemeinsam bewohnten Immobilie) an unseren Sohn und eine an meine Ehegattin tätigen. Diese möchte diese Schenkung gleichfalls an unseren Sohn weiterleiten.

    Was passiert, wenn die Mutter meiner Ehegattin ein Pflegefall wird und sie selbst und meine Ehegattin die Pflegekosten nicht aufbringen können? Kann das Sozialamt die Kettenschenkung rückabwickeln?

    Vielen Dank

  • Kater.Ka 13. Dezember 2025 um 14:17

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Was passiert, wenn die Mutter meiner Ehegattin ein Pflegefall wird und sie selbst und meine Ehegattin die Pflegekosten nicht aufbringen können? Kann das Sozialamt die Kettenschenkung rückabwickeln?

    Was hat denn die Mutter deiner Ehefrau damit zu tun?

    Das ist jetzt die neue „German Angst“ , dass das Sozialamt später Schenkungen zurückfordert, weil sonst keine Stütze fließt fürs Pflegeheim.

    Unterhaltsverpflichtungen für Eltern treffen nach jetziger Gesetzeslage (Dank an die letzte große Koalition) nur Menschen, die im Jahr über 100.000 € verdienen.

    Vermögen spielt hierbei keine Rolle.

    Die Berechnung der Unterhaltspflicht ist kompliziert.