Guten Tag,
Ich möchte eine Schenkung (Teilflurstücke unserer gemeinsam bewohnten Immobilie) an unseren Sohn und eine an meine Ehegattin tätigen. Diese möchte diese Schenkung gleichfalls an unseren Sohn weiterleiten.
Was passiert, wenn die Mutter meiner Ehegattin ein Pflegefall wird und sie selbst und meine Ehegattin die Pflegekosten nicht aufbringen können? Kann das Sozialamt die Kettenschenkung rückabwickeln?
Vielen Dank