Erbe von Frau angelegt

  • Hallo zusammen,


    meine Ehefrau hat per Schenkung von ihrem Vater 150.000 Euro bekommen. Das hat er auf unserem Gemeinschaftskonto mit dem Verwendungszweck "Schenkung" getan. Dem Finanzamt werden wir jetzt die (Steuerfreie-)Schenkung an meine Frau mitteilen.


    Nun habe ich, natürlich in ihrem Einverständnis, von dem Geld 120.000 Euro auf mein Trade Republic Konto überwiesen (Gemeinschaftskonten gehen bei den Neobrokern ja nicht) und es in einem MSCI World ETF angelegt. Meine Frau und ich haben uns da keine Gedanken gemacht.


    Ein paar Wochen später kam von Trade Republic der Hinweis, dass ich einen "erheblichen Betrag" eingezahlt habe und ich angeben muss woher das Geld kommt. Erst da kamen Zweifel auf, ob das alles so richtig war.


    Wenn wir alles so lassen wie es ist, müsste mir die Frau das Geld dann auch per "Schenkung" überschreiben?

    Das finde ich komisch und nicht gut.

    Dann würde ich lieber ein Konto auf ihren Namen anlegen und das Geld dahin überweisen.


    Allerdings, im Falle einer Scheidung, kann sie mit den Schenkungsunterlagen nicht "beweisen" dass sie Geld von ihrem Vater bekommen hat und ich ihr das dann zurück geben muss? So ist es doch auch, wenn man das Geld in ein gemeinsames Haus steckt?


    Habt ihr Tipps für mich, was wir jetzt am besten machen sollten?

    Reicht es Trade Republic das Dokument über die Schenkung von meinem Schwiegervater an meine Frau zu schicken?



    Vielen Dank,

    Tobias

  • Zur hilfreichsten Antwort springen
  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Meine Ehefrau hat per Schenkung von ihrem Vater 150.000 Euro bekommen. Das hat er auf unserem Gemeinschaftskonto mit dem Verwendungszweck "Schenkung" getan.

    Steuerfreie Schenkung von 75 T€ an die Tochter; steuerpflichtige Schenkung von 75 T€ an den Schwiegersohn, da über dem Freibetrag (20 T€).

    Nun habe ich ... von dem Geld 120.000 Euro auf mein Trade Republic Konto überwiesen (Gemeinschaftskonten gehen bei den Neobrokern ja nicht) und es in einem MSCI World ETF angelegt. Meine Frau und ich haben uns da keine Gedanken gemacht.

    75 T€ von Deinem Geld, 45 T€ von Ihrem Geld, innerhalb des Freibetrags von Ehefrau zu Ehemann, wenn sonst nichts weiter war.


    In Steuerdingen ist es oftmals hilfreich, wenn man sich vorher Gedanken macht.

    Ein paar Wochen später kam von Trade Republic der Hinweis, dass ich einen "erheblichen Betrag" eingezahlt habe und ich angeben muss woher das Geld kommt. Erst da kamen Zweifel auf, ob das alles so richtig war.

    Wenn wir alles so lassen wie es ist, müsste mir die Frau das Geld dann auch per "Schenkung" überschreiben?

    Ja, aber das ist vermutlich kein Problem.


    Daß der Schwiegervater das Geld auf Euer Gemeinschaftskonto überwiesen hat, könnte ein Problem darstellen.

    Allerdings, im Falle einer Scheidung, kann sie mit den Schenkungsunterlagen nicht "beweisen" dass sie Geld von ihrem Vater bekommen hat und ich ihr das dann zurück geben muss? So ist es doch auch, wenn man das Geld in ein gemeinsames Haus steckt?

    Habt ihr Tipps für mich, was wir jetzt am besten machen sollten?

    Steuerberater vor Ort fragen. Hier ist ein Laienforum, und auch ich bin steuerlicher Laie, schreibe also nur das, was ich mit meinem laienhaften Verstand von der Sachlage begriffen habe.

  • Steuerfreie Schenkung von 75 T€ an die Tochter; steuerpflichtige Schenkung von 75 T€ an den Schwiegersohn, da über dem Freibetrag (20 T€).

    Der Freibetrag an die eigene Tochter liegt doch bei 400 T€, daher muss die Schenkung komplett Steuerfrei sein, oder etwa nicht?

  • Ich bin da sehr, sehr laienhaft…. Zumindest natürlich hier im Internet.

    Aber das ist alles so richtig Käse, was da wieder seltsam naiv gelaufen ist.

    Aber Laie bin ich ja eigentlich nicht… wobei in diesem Forum kein Rechtsrat gegeben werden darf.

    Ich würde hier rechtkundigen Rat einholen und das Ganze korrekt Rückabwickeln, falls es die Experten empfehlen.

  • Auch keine Rechtsberatung meinerseits, aber wir haben eine analoge Schenkung des Schwiegervaters auf ein Gemeinschaftskonto begleitet von einer informellen handschriftlichen Absichtserklärung des Schwiegervaters, in der die Tochter als alleinige Empfängerin und die abgesprochene Verwendung genannt wird, und haben dann die Schenkung zwischen Vater und Tochter beim Finanzamt gemeldet. Bislang haben wir dazu noch nichts weiter gehört.

  • Soweit ich informiert bin, steht das Guthaben auf Gemeinschaftskonten nur dann den Kontoinhabern je zur Hälfte zu, wenn es im Innenverhältnis keine abweichende Regelung gibt. Eine solche gab/gibt es hier ja vermutlich. Das Geld sollte nur Deiner Frau zugewendet werden. Das würde ich - vielleicht mit drei Unterschriften ((Schwieger-)Vater, Ehefrau und du) - kurz dokumentieren; also ganz ähnlich wie von Jemand123 vorgeschlagen.


    Für die Nachfrage von TR müsst Ihr Euch noch etwas ergänzendes ausdenken: vermutlich ist es keine gute Idee, TR zu schreiben, dass Du das Geld treuhänderisch für Deine Frau hälst.

  • Steuerfreie Schenkung von 75 T€ an die Tochter; steuerpflichtige Schenkung von 75 T€ an den Schwiegersohn, da über dem Freibetrag (20 T€).

    75 T€ von Deinem Geld, 45 T€ von Ihrem Geld, innerhalb des Freibetrags von Ehefrau zu Ehemann, wenn sonst nichts weiter war.

    Das stimmt nicht. Nur weil das Geld auf dem Gemeinschaftskonto eingegangen ist, ist es keine 50/50 Schenkung, sondern bleibt eine 100/0 Schenkung an die Tochter. Formloses Schreiben genügt.


    Man kann auch die Gewinne und Dividenden eines Gemeinschaftsdepots bei der Steuer zu 100% einem Depotinhaber zuweisen, wenn man dokumentiert hat, dass es sein/ihr Vermögen ist.

  • meine Ehefrau hat per Schenkung von ihrem Vater 150.000 Euro bekommen. Das hat er auf unserem Gemeinschaftskonto mit dem Verwendungszweck "Schenkung" getan. Dem Finanzamt werden wir jetzt die (Steuerfreie-)Schenkung an meine Frau mitteilen.


    Nun habe ich, natürlich in ihrem Einverständnis, von dem Geld 120.000 Euro auf mein Trade Republic Konto überwiesen (Gemeinschaftskonten gehen bei den Neobrokern ja nicht) und es in einem MSCI World ETF angelegt. Meine Frau und ich haben uns da keine Gedanken gemacht.

    Wem gehört das Geld jetzt eigentlich... ?


    Der Vater hat eine Schenkung an seine Tochter gemacht und das Geld auf ein Gemeinschaftskonto überwiesen.

    Das ist schon mal der erste Fehler, denn wem wollte der Vater das Geld denn eigentlich schenken?
    Antwort: .... seiner Tochter und vermutlich nicht zur Hälfte dem Schwiegersohn...



    Nun wurde das Geld von dem Gemeinschaftskonto auf dein Konto übertragen....
    Wem gehört das Geld jetzt... ?

    Dir.... und im schlimmsten Fall hat deine Frau keinerlei Zugriff mehr darauf ....


    Ist das wirklich alles so gewollt.... ? Was würde der Vater deiner Frau dazu sagen ?
    Wenn ich der Vater wäre, würde ich die Krise kriegen....



    Ok - ihr habt euch vorher keine Gedanken gemacht, aber es ist gut, wenn ihr euch jetzt Gedanken macht.
    Deine Frau benötigt ein eigenes Konto (bestenfalls kannst du eine Vollmacht bekommen, wenn es möglich und gewünscht ist) auf das der Betrag zu übertragen ist.
    Die Probleme entstehen nicht nur bei einer Trennung, sondern auch in einem Erbfall.


    Entschuldige, wenn ich das hier so deutlich formuliert habe - es ist nicht persönlich gemeint. Ich weiß nur aus "Berufserfahrung" zu gut, welche Probleme das nach Jahren noch beschert.

  • Ich meine das auch nicht persönlich….aber ist einfach Käse und naiv so was zu „deichseln“.


    Wie sieht denn das für Außenstehende aus?


    Die Ehefrau hat kein eigenes Konto. Kann die Dame zu dem Zweck keines eröffnen? Ist die entmündigt oder total interessenlos ?


    Dann wandert das ganze Geld zum Einzeldepot des Ehemannes ??

    Aber hallo…

    Warum kann die Dame nicht ein Depot eröffnen? Meinetwegen auch bei den Amateuren von Trade Republic…




    Übrigens: der Threadtitel (also die Überschrift) ist auch total falsch..,,,,

  • Der Freibetrag an die eigene Tochter liegt doch bei 400 T€, daher muss die Schenkung komplett Steuerfrei sein, oder etwa nicht?

    Auf welchen Namen ist das Konto angelegt, wohin das Geld vom Vater überwiesen wurde?

    Wenn es allein auf den Namen der Tochter lauten würde, dann ist deine Annahme richtig.


    Der Betrag wurde aber an zwei Leute verteilt, nämlich an Tochter und Ehemann, da beide gleichberechtigte Kontoinhaber sind.
    Es wäre gut, wenn du dir einmal darüber Gedanken machst, welche rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen eine Kontobezeichnung hat. (mein Konto - dein Konto - unser Konto)

  • Oh man, okay. Ich weiß dann für die Zukunft bescheid.


    Aber, es gibt doch sicherlich Paare die nur ein gemeinsames Konto haben?

    Ich dachte in der Schenkungserklärung gibt man dann an, an wen das Geld ist.


    Kann man mit dem Finanzamt reden? Soll ich da mal anrufen oder lieber mit einem Steuerberater alles noch mal durchsprechen?

  • Steuerfreie Schenkung von 75 T€ an die Tochter; steuerpflichtige Schenkung von 75 T€ an den Schwiegersohn, da über dem Freibetrag (20 T€).

    Der Freibetrag an die eigene Tochter liegt doch bei 400 T€, daher muss die Schenkung komplett Steuerfrei sein, oder etwa nicht?

    Die Schenkung landete doch auf dem Gemeinschaftskonto, also habe ich sie den beiden Eheleuten hälftig zugeordnet.


    Nachdem der Ehemann von den 150 T€ 120 T€ für sich selbst genommen hat, könnte man natürlich auch sagen: 120 T€ der Schenkung sind ihm zuzuordnen und 30 T€ der Tochter.


    In Steuerdingen ist es im allgemeinen die bessere Idee, man überlegt erst und handelt dann, statt umgekehrt.

  • Wurde die Absichtserkärung des Schwiegervaters mit übermittelt zum Finanzamt?

    Danke

    Auch keine Rechtsberatung meinerseits, aber wir haben eine analoge Schenkung des Schwiegervaters auf ein Gemeinschaftskonto begleitet von einer informellen handschriftlichen Absichtserklärung des Schwiegervaters, in der die Tochter als alleinige Empfängerin und die abgesprochene Verwendung genannt wird, und haben dann die Schenkung zwischen Vater und Tochter beim Finanzamt gemeldet. Bislang haben wir dazu noch nichts weiter gehört.

  • Das Ehepaar ein gemeinsames Konto haben im Girobereich… ja, das gibt es häufiger. Wobei das auch nicht die optimale Lösung ist.


    Das aber dann das eintreffende Geld schwupps zum Depot des Ehemannes wandert… das ist schon sehr ungewöhnlich.

  • In Steuerdingen ist es im allgemeinen die bessere Idee, man überlegt erst und handelt dann, statt umgekehrt.

    Zustimmung. Nach der eingänglichen Erzählung träfe diese Empfehlung zunächst in erster Linie auf den überweisenden Schwiegervater zu.


    Wir kennen allerdings nicht die Vorgeschichte der Überweisung: Wenn beispielsweise dem alten Herrn auf seine Frage nach dem Empfängerinnenkonto ausschließlich die IBAN des Gemeinschaftskontos genannt wurde, ist er natürlich aus dem Schneider.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Gruselig, deine Frau sollte im 21. Jahrhundert ein eigenes Konto und ein eigenes Depot führen. Ganz egal wie glücklich und zufrieden ihr seid und hoffentlich bleiben werdet.

    Der Vater deiner Frau sollte seine Schenkung schriftlich festhalten und ihr solltet diese Anzeigen und dabei erläutern warum das Geld erst über Umwege an deine Frau geflossen ist.

  • Oh man, okay. Ich weiß dann für die Zukunft bescheid.


    Aber, es gibt doch sicherlich Paare die nur ein gemeinsames Konto haben?

    Schlimm genug! Aber du hast dann auch noch 80% IHRES Erbes auf ein Konto überwiesen, auf das SIE keinen Zugriff hat und welches auf DEINEN Namen läuft.


    Von den ganzen steuerlichen Dingen Mal ganz abgesehen, kann man doch als Frau nicht so naiv sein?! Und als Partner muss einem das doch auch komisch vorkommen, das Geld der Frau mal fröhlich pfeifend auf das eigene Konto zu schieben?

    Ist ja nun keine Rocket Science, ein weiteres Depot für sie zu eröffnen…

  • Aber, es gibt doch sicherlich Paare die nur ein gemeinsames Konto haben?

    Ich dachte in der Schenkungserklärung gibt man dann an, an wen das Geld ist.

    1) Das Konto ist kein Gemeinschaftskonto

    2) Das Geld sollte Deiner Frau geschenkt werden (Vermutung) und da gehört es hin.


    Die Tatsache, dass Du Schwierigkeiten hast, zwischen Mein, Unser und Dein zu unterscheiden macht es nicht besser. Es würde mich sehr wundern, wenn der Vorgang im Sinne Deines Schwiegervaters und möglicherweise auch der Schwiegermutter ist.


    Zuvorderst musst Du die Verhältnisse mit dem Schenker und der Beschenkten klären und schriftlich festhalten. Ein Steuerberater könnte hilfreich sein, um das Geld doch noch auf ein Konto Deiner Frau zu transferieren.

  • Aber, es gibt doch sicherlich Paare die nur ein gemeinsames Konto haben?

    Ja, wir haben nur Gemeinschaftskonten und -depots. Wir finden das in einer funktionierenden Ehe das logische Setup. (Es wird aber einen Punkt geben, an dem wir zusätzliche Einzelkonten eröffnen: wenn wir Erben. Das ist für die Abwicklung einfacher.)


    Zum Fall: Mir hat mal ein Steuerberater die Auskunft gegeben, dass Schenkungen Dritter auf ein Gemeinschaftskonto unproblematisch sind, wenn der Empfänger im Verwendungszweck klar erkennbar ist. Also hier „Schenkung Dietmar Müller an Tochter Kerstin Müller“


    Das ist nun hier nicht passiert, so dass ich (das kommt jetzt nicht mehr vom Steuerberater sondern ist nur meine Meinung) ersatzweise eine andere Art von Dokumentation anfertigen und von allen Beteiligten unterschreiben lassen würde. Dann würde ich mir über den Komplex der Schenkung auch keine Gedanken mehr machen.


    Tatsächlich recht ungewöhnlich ist der zweite Schritt mit der Überweisung auf dein Einzel-Konto. Da sehe ich unterschiedliche mögliche Interpretationen, die alle auf ihre Art problematisch sind:


    - Frau hat dir das Geld geschenkt. Steuerlich und ggü. TR kein Problem, aber vom Outcome erst mal nicht der Intention entsprechend (könnest aber vielleicht zurück schenken?)


    - Frau hat dir das Geld als Darlehen gegeben. Implikationen überblicke ich nicht


    - Du bewahrst das Geld für deine Frau auf deinem Konto auf. Soviel ich weiß ist das unzulässig und kann zu Konto-Kündigung führen


    Mehr kann ich zu dem Thema leider auch nicht sagen.