Hallo in die Runde,
ich bin Vorstandsmitglied in einem gemeinnützigen Verein, in dem wir jährlich Weihnachtsgeschenke an Diensttuende vergeben. Weiß jemand, ob wir diese Geschenke (Größenordnung: zwischen 30 - 50 €) als Sachleistung im Rahmen der Ehrenamtspauschale abrechnen können?
Hintergrund: wir orientieren auf diese Verfahrensweise, nachdem wir erfahren hatten, dass der Wert der Geschenke den jährlichen Beitrag eines Mitglieds (bei uns 15 € jährlich) nicht übersteigen darf.
Auch hierzu wäre ich dankbar, wenn jemand von euch dazu etwas sagen kann, ob das stimmt.
Danke im Voraus für eure Antworten,
Jürgen
Geschenke an Diensttuende in einem gemeinnützigen Verein als Sachleistung über die Ehrenamtspauschale abrechnen?
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juergen15 -
17. Dezember 2025 um 11:46 -
Erledigt
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Hallo in die Runde,
ich bin Vorstandsmitglied in einem gemeinnützigen Verein, in dem wir jährlich Weihnachtsgeschenke an Diensttuende vergeben. Weiß jemand, ob wir diese Geschenke (Größenordnung: zwischen 30 - 50 €) als Sachleistung im Rahmen der Ehrenamtspauschale abrechnen können?
Hintergrund: wir orientieren auf diese Verfahrensweise, nachdem wir erfahren hatten, dass der Wert der Geschenke den jährlichen Beitrag eines Mitglieds (bei uns 15 € jährlich) nicht übersteigen darf.
Auch hierzu wäre ich dankbar, wenn jemand von euch dazu etwas sagen kann, ob das stimmt.
Danke im Voraus für eure Antworten,
JürgenDa gibt es in der Tat Regeln, die vom Finanzministerium festgelegt wurden. Die Aufmerksamkeiten zu bestimmten Anlässen dürfen den üblichen Rahmen nicht sprengen.
Dieser Rahmen wird in der Regel anhand der Lohnsteuerrichtlinien (das gilt für Arbeitnehmer) bestimmt. Aktuell gilt dort eine Grenze von € 60 für steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer.Vereinsanlässe, bei denen der Gesamtwert aller Zuwendungen in einem Kalenderjahr € 60 pro Kopf nicht überschreiten darf, sind beispielsweise:
Fest zum Vereinsjubiläum
Weihnachtsfeier
Sommerfest für Mitglieder
AbteilungsausflugAnsonsten gilt in der Tat, dass die Zuwendungen an Mitglieder des Vereins die Höhe eines Jahresbeitrags nicht überschreiten dürfen. Ist der Jahresmitgliedsbeitrag geringer als € 60, dann darf das Geschenk nicht teurer werden als der Jahresbeitrag.
Sofern eine Ehrenamtspauschale (z.B. an den Vorstand) gezahlt wird, dann sollte diese entsprechend geringer ausfallen, wenn auch noch ein teures Geschenk gemacht wird (wurde). Die maximale Summe für die Ehrenamtspauschale beträgt derzeit € 840 jährlich.
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Hallo Hans2204,
ich frage noch mal zurück:
dann können wir also Geschenke an Diensttuende im Verein, wozu auch die Vorstandsmitglieder gehören, als Sachleistungen im Rahmen der Ehrenamtspauschale vergebne, wobei wir allerdings bei allen die 840 €-Grenze beachten?
Entschuldige, dass ich noch mal so konkret nachfrage, ist aber jetzt wichtig für uns.
Danke im Voraus und Grüße,
Jürgen -
Hallo Hans2204,
ich frage noch mal zurück:
dann können wir also Geschenke an Diensttuende im Verein, wozu auch die Vorstandsmitglieder gehören, als Sachleistungen im Rahmen der Ehrenamtspauschale vergebne, wobei wir allerdings bei allen die 840 €-Grenze beachten?Für Vorstandsmitglieder kann maximal eine Ehrenamtspauschale in Höhe von € 840,00 gezahlt werden.
ABER: Wenn die Vorstandsmitglieder für bestimmte Arbeiten schon Zahlungen erhalten haben, dann sind diese Zahlungen auf den Maximalbetrag anzurechnen.
Beispiel 1:
Bei uns im Verein wird ein Vorstandsmitglied für Büroarbeiten im Rahmen eines MiniJobs beschäftigt und wird auch entsprechend bezahlt. Dieses Vorstandsmitglied kann keine weitere Ehrenamtspauschale für diese Arbeiten erhalten.Beispiel 2:
Sollte ein Vorstandsmitglied Übungsleiter sein und erhält dafür eine Übungsleitervergütung, dann kann dieses Vorstandsmitglied noch einmal eine Ehrenamtspauschale (steuerfrei) erhalten, wenn er zusätzlich andere Aufgaben im Verein verrichtet und die Zahlung dafür vorgesehen ist.
Bei Sachleistungen muss der Wert des Gegenstandes natürlich "im Rahmen" dieser Beträge liegen. -
Hallo,
danke für deine nochmalige Antwort, dann verstehe ich deine Antwort auf meine Frage so,
dass es möglich ist, Sachleistungen im Rahmen der Ehrenamtspauschale zu vergeben.
Jürgen