Steuerbescheinigung/KAP

  • Ich habe eine kurze Frage zur Steuerbescheinigung: der dort angegebene Wert über die Ausschüttung, die man erhalten hat - ist dieser bereits um die Teilfreistellung und den Verlusttopf gekürzt? D.h. ist dieser Wert genau der, den man in Zeile 7 in der Anlage KAP eintragen müsste? Oder muss man da selber noch abziehen? Die Summe des Freistellungsauftrages ist aber nicht miteinberechnet, oder?

  • Ich habe eine kurze Frage zur Steuerbescheinigung: der dort angegebene Wert über die Ausschüttung, die man erhalten hat - ist dieser bereits um die Teilfreistellung und den Verlusttopf gekürzt? D.h. ist dieser Wert genau der, den man in Zeile 7 in der Anlage KAP eintragen müsste? Oder muss man da selber noch abziehen? Die Summe des Freistellungsauftrages ist aber nicht miteinberechnet, oder?

    Zu wenig Info für eine tragfähige Auskunft.

    Wenn Du brav einen Freistellungsauftrag eingereicht hast und der auch korrekt verrechnet wurde, wenn der Verlust bei der Bank notiert ist, bei der Du auch Erträge bekommst, wenn alle Deine Kapitalerträge der Abgeltungssteuer unterworfen wurden und wenn Günstigerprüfung kein Thema ist, dann kannst Du Dir die Erklärung Deiner Kapitaleinkünfte (legal!) schenken. Ich erkläre schon lange Jahre meine Kapitaleinkünfte (legal!) nicht, fülle als bei meiner Steuererklärung also keine Anlage KAP aus.

    :)