Wechsel freiwillige gesetzliche KV -> pflichtversichert gesetzliche KV

  • Hallo zusammen,

    bin bisher selbständig und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung und habe seit Jahrzehnten bis 2023 immer den Höchstbeitrag gezahlt.
    Nun bekomme ich neben der selbständigen Tätigkeit seit 2 Jahren eine monatliche BU ausgezahlt, habe Ansonten auch noch Kapitalerträge, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Durch KG-Beteiligungen).
    Obwohl ich seit 2024 aus gesundheitlichen Gründen kaum noch Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit habe, zahle ich einen nicht unerheblichen Krankenkassen-Beitrag durch meine anderen Einnahmen.
    Überlege jetzt meine freiberufliche Tätigkeit ruhen zu lassen bzw. ganz aufzugeben und stattdessen einen Midijob anzunehmen.
    Komme ich dann automatisch in die gesetzliche Pflichtversicherung (Trotz u.A. KG-Einkünfte) und zahle nur noch Beiträge durch meinen Midijob oder behandelt mich die Krankenkasse dann immer noch als freiwillig gesetzlich versichert?

    Ausserdem würde mich interessieren, wie die unterschiedlichen Einkunftsarten bei der Berechnung von Krankenkassenbeiträgen berücksichtigt werden.... Alles was ich bisher im Internet gefunden habe, war recht schwammig.

    Vielen Dank für Tipps und Hinweise.

    mg

  • Kater.Ka 23. Dezember 2025 um 03:06

    Hat das Thema freigeschaltet.
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    KaffeeOderTee
    23. Dezember 2025 um 08:11

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Bin bisher selbständig und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung und habe seit Jahrzehnten bis 2023 immer den Höchstbeitrag gezahlt.

    Du Armer! Ich bedauere immer Leute, die hohe Steuer zahlen müssen, weil sie hohe Einnahmen haben. Sinngemäß das gleiche gilt für Dich mit dem Höchstbeitrag zur GKV.

    Nun bekomme ich neben der selbständigen Tätigkeit seit 2 Jahren eine monatliche BU[-Rente] ausgezahlt, habe ansonsten auch noch Kapitalerträge, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Durch KG-Beteiligungen).

    Obwohl ich seit 2024 aus gesundheitlichen Gründen kaum noch Einnahmen aus der freiberuflichen selbständigen Tätigkeit habe, zahle ich einen nicht unerheblichen Krankenkassen-Beitrag durch meine anderen Einnahmen. Überlege jetzt, meine freiberufliche selbständige Tätigkeit ruhen zu lassen bzw. ganz aufzugeben und stattdessen einen Midijob anzunehmen.

    Das ist vermutlich eine gute Idee.

    Komme ich dann automatisch in die gesetzliche Pflichtversicherung (Trotz u.A. KG-Einkünfte) und zahle nur noch Beiträge durch meinen Midijob oder behandelt mich die Krankenkasse dann immer noch als freiwillig gesetzlich versichert?

    Mit einem Midijob bist Du gesetzlich pflichtversichert, es sei denn, eine andere gewerbliche Tätigkeit überwiegt. Deine KG-Anteile werden diesbezüglich im einzelnen unter die Lupe zu nehmen sein. Sag mal: Hast Du als Unternehmer keinen Steuerberater?

    Für eine tragfähige Auskunft, ob Du mit einem Midijob von der freiwilligen Krankenversicherung los kommst, müssen Art und Umfang Deiner unternehmerischen Tätigkeit im Detail auf den Tisch. Da kommst Du mit der typischen Forendatendruckserei nicht zum Ziel ("Huch, das ist mir jetzt aber zu privat!").

    Ausserdem würde mich interessieren, wie die unterschiedlichen Einkunftsarten bei der Berechnung von Krankenkassenbeiträgen berücksichtigt werden ... Alles was ich bisher im Internet gefunden habe, war recht schwammig.

    Gesetzliche Krankenkassen haben ein einnehmendes Wesen. Geh davon aus, daß die Krankenkasse von allem, was Dir zum Lebensunterhalt zur Verfügung steht, ihren Anteil abhaben will.

    PS: Freiberufler sind typischerweise selbständig, aber nicht jeder Selbständige ist ein Freiberufler.

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    KaffeeOderTee
    23. Dezember 2025 um 08:11

    Andere Baustelle, auch hat unser TE früher gefragt als KaffeeOderTee.

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    KaffeeOderTee
    23. Dezember 2025 um 08:11

    Vielen lieben Dank! Damit kann ich die Beitragsberechnung für die "Kapitalerträge" nachvollziehen.
    Die Beitragsberechnung für "Vermietung und Verpachtung" war ohnehin klar.
    Jetzt bleibt nur noch die Beitragsberechnung für die "Selbständige Tätigkeit" unverständlich.

  • Du Armer! Ich bedauere immer Leute, die hohe Steuer zahlen müssen, weil sie hohe Einnahmen haben. Sinngemäß das gleiche gilt für Dich mit dem Höchstbeitrag zur GKV.

    Erst mal vielen lieben Dank für Deine Zeit und Dein Feedback!

    Da gibt es nichts zu bedauern. Das ist ein Solidarbeitrag. Wenn ich den nicht hätte zahlen wollen, wäre ich schon vor Jahrzehnten in die PKV gewechselt.
    Hiermit wollte ich zum Ausdruck bringen, dass ich immer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient habe und entsprechend eine Abgabe auf andere Einkunftsarten mich nie tangiert hat.

    Und zur genaueren Spezifizierung. Ich bin Freiberufler.
    Die KK spricht in ihrem Bescheid von "Selbständige Tätigkeit" ... Betrag A
    Das FA spezifiziert in seinem Bescheid folgendermaßen:
    "Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    aus Beteiligungen" ... Betrag B
    und
    "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
    aus freiberuflicher Tätigkeit" .... Betrag C (sogar negativ in 2024)
    und
    "Sonstige Einkünfte
    u.A. private Rentenversicherung" .... Betrag D
    Und irgendwie matched die Berechnung der KK (Monatlicher Betrag A) nicht so offensichtlich mit den Zahlen des FAs (Jährliche Zahlen B, C und D)
    Aber wahrscheinlich gibt es auch da wieder eine versteckte Formel wie bei den Kapitalerträgen.
    Und die suche ich gerade....

    Desweiteren:
    Nach meinem Verständnis sind die obigen "Einkünfte aus Gewerbetrieb" generell keine Einnahmen aus einer Tätigkeit und die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit tendieren gegen 0.

    Und ja, ich habe einen Steuerberater. Mache mich aber gerne vorher Sachkundig, da auch mein Steuerberater irren kann.

    Beste Grüße

  • Da gibt es nichts zu bedauern. Das ist ein Solidarbeitrag. Wenn ich den nicht hätte zahlen wollen, wäre ich schon vor Jahrzehnten in die PKV gewechselt.

    Da klingt das Missverständnis an, dass PKV Versicherte unsolidarisch(er) wären. Dem ist nicht so. Bitte mal nach PKV unsolidarisch googeln. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
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  • Da klingt das Missverständnis an, dass PKV Versicherte unsolidarisch(er) wären. Dem ist nicht so. Bitte mal nach PKV unsolidarisch googeln. :)

    Ich glaube wir kämen hier in eine Diskussion, die am Ursprungsthema vorbei gehen würde. Mir fallen ganz viele Argumente ein, warum ich das so sehe (Von Zweiklassenmedizin, über wer trägt die Last derer die in keines der beiden Systeme einzahlen usw. usw...) und wir würden wahrscheinlich am Ende doch nicht einer Meinung sein.... Lassen Sie uns das Thema hier "beerdigen".
    In diesem Sinne: Frohe Weihnachten!

  • Ich wollte gar nicht so tief einsteigen, nur dafür sensibilisieren, dass "Solidarbeitrag" nicht unbedingt das primäre Differenzierungskriterium zwischen GKV und PKV ist. :)

    Ebenfalls frohe Weihnachten!

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