Zum Thema Umzugskostenpauschale finde ich viele Texte, in denen einfach nur geschrieben wird, dass bei einem Jobwechsel eine berufliche Veranlassung für einen Umzug vorliegt und Arbeitnehmern dann deswegen die Umzugskostenpauschale zusteht. Auf konkretere Voraussetzungen wird nicht eingegangen.
Daher ist mir unklar ob es eine Rolle spielt:
- wie lange vor oder nach dem Tag des Jobwechsels der Umzug spätestens erfolgen muss, um den Anspruch auf die Umzugskostenpauschale aufrechtzuerhalten?
- ob die Zeitersparnis auf dem Weg zur Arbeit auch in diesem Fall relevant ist oder ob nur dann mindestens 1 Stunde erforderlich ist, wenn kein Jobwechsel oder ein anderer sonstiger Grund vorliegt?
- ob man nach dem Jobwechsel in eine Mietwohnung, ein selbst gekauftes Haus oder mietfrei bei Verwandten einzieht?