Konkrete Voraussetzungen für Umzugskostenpauschale bei Umzug nach Jobwechsel

  • Zum Thema Umzugskostenpauschale finde ich viele Texte, in denen einfach nur geschrieben wird, dass bei einem Jobwechsel eine berufliche Veranlassung für einen Umzug vorliegt und Arbeitnehmern dann deswegen die Umzugskostenpauschale zusteht. Auf konkretere Voraussetzungen wird nicht eingegangen.

    Daher ist mir unklar ob es eine Rolle spielt:

    • wie lange vor oder nach dem Tag des Jobwechsels der Umzug spätestens erfolgen muss, um den Anspruch auf die Umzugskostenpauschale aufrechtzuerhalten?
    • ob die Zeitersparnis auf dem Weg zur Arbeit auch in diesem Fall relevant ist oder ob nur dann mindestens 1 Stunde erforderlich ist, wenn kein Jobwechsel oder ein anderer sonstiger Grund vorliegt?
    • ob man nach dem Jobwechsel in eine Mietwohnung, ein selbst gekauftes Haus oder mietfrei bei Verwandten einzieht?
  • Kater.Ka 29. Dezember 2025 um 15:45

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Bertoldo, zur Zeit- / Wegeersparnis steht das Wesentliche in einem Artikel aus 2025 bei Finanztip (nicht im finanztip Forum, sondern auf der Finanztip Homepage, dort als Stichwort "Umzugskostenpauschale" eingeben (ich kann im Moment leider keinen Link einfügen).

    Eine strikte zeitliche Begrenzung gibt es meines Wissens nicht, wenn die Bedingungen für die Wegstrecke passen. Ob Du in eine Wohnung als Mieter oder in eigenes Haus einziehst, ist meines Wissens egal. Wenn Du am neuen Ort eine Meldeadresse hast, die Du bei der Steuererklärungen als neuen (beruflich bedingten) Wohnort angeben kannst, und dort einen eigenen Wohnraum hast, müsstest Du nach meiner Einschätzung auch die Pauschale bekommen, wenn Du dort mietfrei, z.B bei Freunden, einziehst.

    Ansonsten kannst Du vielleicht auch mehr absetzen als die Pauschale, je nachdem, was die Kosten sind.

    Und falls Du den Umzug doch nicht beruflich absetzen können solltest (weil Wegstrecke doch zu lang oder Ähnliches oder Du nur wegen zusätzlichem Home-Office Zimmer umziehst), kannst Du als Notlösung beim privaten Umzug zumindest einiges anteilig unter Sonstigen Werbungskosten geltend machen. (Umzugsunternehmen, Renovierung etc.).

  • zur Zeit- / Wegeersparnis steht das Wesentliche in einem Artikel aus 2025 bei Finanztip (nicht im finanztip Forum, sondern auf der Finanztip Homepage, dort als Stichwort "Umzugskostenpauschale" eingeben (ich kann im Moment leider keinen Link einfügen).

    In dem Artikel steht das ja aber auch nur unter "Verkürzter Arbeitsweg", der als einer von 4 Fällen angegeben ist. "Wechsel des Arbeitsplatzes" ist in dem Artikel ein separater Fall, zu dem nicht angegeben wird, ob es eine Rolle spielt, ob man nach dem Jobwechsel durch den Umzug 5 Minuten oder 2 Stunden früher am neuen Arbeitsplatz ankommt.

  • Zum Thema Umzugskostenpauschale finde ich viele Texte, in denen einfach nur geschrieben wird, dass bei einem Jobwechsel eine berufliche Veranlassung für einen Umzug vorliegt und Arbeitnehmern dann deswegen die Umzugskostenpauschale zusteht. Auf konkretere Voraussetzungen wird nicht eingegangen.

    Daher ist mir unklar, ob es eine Rolle spielt:

    • wie lange vor oder nach dem Tag des Jobwechsels der Umzug spätestens erfolgen muss, um den Anspruch auf die Umzugskostenpauschale aufrechtzuerhalten?
    • ob die Zeitersparnis auf dem Weg zur Arbeit auch in diesem Fall relevant ist oder ob nur dann mindestens 1 Stunde erforderlich ist, wenn kein Jobwechsel oder ein anderer sonstiger Grund vorliegt?
    • ob man nach dem Jobwechsel in eine Mietwohnung, ein selbst gekauftes Haus oder mietfrei bei Verwandten einzieht?

    In finanziellen Dingen die Steuer an die erste Stelle der Überlegungen zu setzen, ist regelmäßig unpraktisch.

    Finanziell gut stellt sich nicht etwa derjenige, der viel abzusetzen hat, sondern der, der möglichst wenig Geld z.B. für berufliche Dinge ausgeben muß, weil nämlich der Chef das bezahlt.

    Wenn Du beispielsweise Arbeitsschuhe für 100 € selber kaufen mußt, weil der Chef das nicht tut, dann kannst Du die vielleicht absetzen und bekommst 30 € vom Finanzamt wieder. Aber 70 € eigenes Geld mußt Du immer noch ausgeben. Wenn ich die Wahl hätte, würde ich lieber keine 70 € für Arbeitsmittel ausgeben, sondern von meinem Chef verlangen, das er das bezahlt.

    Ein Umzug kostet eine Menge Geld. Das bleibt auch eine Menge Geld, wenn Du die Kosten dafür als beruflich veranlaßt als Werbungskosten absetzen kannst.

    Deine erste Frage sollte also lauten: Willst Du dieses nicht unerhebliche Geld ausgeben, um näher am Arbeitsplatz zu sein? Solltest Du diese Frage mit "ja" beantworten können, reden wir hinterher über die Details.