Moin zusammen und gesundes neues Jahr für alle ![]()
Also, durch die Anhebung der Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie sind wir quasi ein Jahr im Verzug.
Also, wir haben in 2025 den Antrag für 2023 eingereicht ....
Nun haben wir vorzuliegen die Anträge für 2024 und 2025.
Können oder dürfen oder sollten wir beide Anträge in diesem Jahr einreichen? Oder gilt: immer nur einen Antrag pro Jahr einreichen?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Irmelin