2 Wohnungsbauprämien in einem Jahr

  • Moin zusammen und gesundes neues Jahr für alle :)


    Also, durch die Anhebung der Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie sind wir quasi ein Jahr im Verzug.

    Also, wir haben in 2025 den Antrag für 2023 eingereicht ....

    Nun haben wir vorzuliegen die Anträge für 2024 und 2025.

    Können oder dürfen oder sollten wir beide Anträge in diesem Jahr einreichen? Oder gilt: immer nur einen Antrag pro Jahr einreichen?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

    Irmelin

  • Hallo Irmelin,

    herzlich willkommen im Finanztip Forum.


    Bei mir hat es vorletztes Jahr bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall problemlos geklappt für zwei vergangene Jahre die Wohnungsbauprämie anzufordern.


    Beste Grüße vom linken Niederrhein


    Danger92

    "Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht." Zitat von Unbekannt.

  • Vielen Dank Danger92 für die Rückmeldung.

    Habe in der Zwischenzeit auch die Abrechnung von/für 2025 erhalten und gesehen, dass es dort vermerkt war.


    Dazu noch eine Frage:

    Wann komme ich denn in den "Genuß" der Prämie? Und welche Bedingungen sind daran geknüpft?

    Sorry, ist mein erster Bausparer .......

  • Hallo ir.melin ,

    das kann ich leider nicht beantworten.

    Es kommt, soweit ich weiß, auf die Vertragsbedingungen an.

    Bei welcher Bausparkasse seid ihr denn und wie heißt der Tarif?

    Vielleicht kann dann jemand aus dem Forum etwas dazu sagen.


    LG Danger92

    "Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht." Zitat von Unbekannt.

  • OmG - was für "komplizierte Fragen .... :)

    Also, reltiv leicht zu beantworten ist die Frage nach der BSK - das ist die Debeka ....., der Vertrag läuft seit 2011 ...
    Tarif nennt sich wohl BS1


    Ich hoffe uf Rückmeldungen aus dem Forum - dankeschön!!!!!
    Schönes Wochenende an alle!

  • Hallo ir.melin,

    die Wohnungsbauprämie wird, zumindest bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall, dem Vertragsguthaben gutgeschrieben und mitverzinst. Nicht separat ausgezahlt.


    Nun ist die Wohnungsbauprämie zweckgebunden, wenn du bei Vertragsschluss nicht unter 25 Jahre alt warst. Zweckgebunden heißt, dass die Bausparkasse (dein Berater / Verkäufer) bestätigt, dass du das Geld für den Bau, Erwerb, Modernisierung oder Renovierung einer Immobilie einsetzt.


    Wie genau das funktioniert, weiß ich nicht, da ich es noch nicht gemacht hab.


    Anbei ein Link, von wo ich meine Informationen habe: https://www.schwaebisch-hall.de/foerderungen/b…baupraemie.html


    Zum BS1 der Debeka habe ich nichts gefunden.

    Vielleicht gibt es dort ja auch die Möglichkeit eines Bonuszinses, wenn man auf das Darlehen verzichtet?

    Ich persönlich bespare auch einen Bausparvertrag, um die Wohnungsbauprämie mitzunehmen. Ohne die Prämie lohnt sich das nicht, da meine Verzinsung eigentlich viel zu niedrig ist und die Kosten zu hoch. Ich zahle auch nur genau 700 € ein, um die 70 € Prämie mitzunehmen. Nach Abzug der jährlichen Kosten in Höhe von 12 € und Kapitalertragssteuer bleibt eine Rendite auf den jährlich eingezahlten Betrag von knapp unter 6 %. Auf die angesammelte Vertragssumme ist das natürlich deutlich geringer.


    Warum zahle ich immer noch in den Vertrag ein?

    - Noch ist mein zu versteuerndes Einkommen niedrig genug, um die Prämie zu erhalten.

    - Wenn der Vertrag zuteilungsreif ist, habe ich eine Wohnung, die ich renovieren kann und gehe davon aus, dass ich die Prämie und deren Verzinsung nicht zurückzahlen muss.


    In Conclusio hab ich für mich bereits entschieden, dass ich danach vorerst keinen Bausparvertrag mehr abschließe und mein Geld anderweitig investiere.

    Den Vertrag habe ich leider abgeschlossen, bevor ich Finanztip.de kennengelernt habe.


    Beste Grüße Danger92


    PS. Sorry für den langen Text... Die Beschreibung meines persönlichen Vorgehens soll nur zum Nachdenken anregen. Vielleicht hilft es ja auch dir ir.melin.:)

    "Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht." Zitat von Unbekannt.

  • Vielen Dank Danger92 und dein "langer Text" ist auch hilfreich ... ähnliche Gedanken hatten mich auch bewogen, damals diesen Bausparer abzuschließen ... und da war die Verzinsung im Vergleich mit anderen Angeboten schon ganz gut .....

    Also, bleibe ich auch weiterhin dabei .......

    Dir einen schönen Sonntag!:)

  • Selbstverständlich kannst du beide Anträge, den für 2024 und den für 2025 zusammen einreichen. Die Prämien beziehen sich auf das Kalenderjahr, in dem die Einzahlung erfolgt ist.
    Die Prämie gibt es auf die Sparleistung (Eigenleistung + Zinsgutschrift).
    Wichtig ist für den Erhalt der Prämie, dass deine Einkommensgrenzen eingehalten werden.

    Die Prämie wird dir, solange der Vertrag läuft, nicht direkt ausgezahlt, sondern wird dem Bausparguthaben gutgeschrieben. Einmal im Kalenderjahr erhältst du einen entsprechenden Kontoauszug von der Bausparkasse - dort kannst du die Prämie nachvollziehen.

    Zu deinem Bausparvertrag im Allgemeinen:
    Ob der Vertrag ein lohnendes Investment ist, steht auf einem anderen Blatt.
    Eine Voraussetzung ist, dass der Vertrag "für wohnwirtschaftliche Zwecke" verwendet werden muss, sonst ist die Prämie verloren. (Es gibt eine Ausnahme, wenn der Bausparvertrag abgeschlossen wurde, bevor du 25 Jahre alt warst...)

    Dein Vertrag läuft offenbar seit 2011 - bitte kontrolliere, ob der Zins für diesen Vertrag noch in der Höhe gezahlt wird, wie es beim Abschluss vereinbart wurde.
    Bei alten Verträgen wurde häufig ein Grundzins und ein Bonuszins vereinbart. Den Bonuszins gab es dann häufig nur für einen befristeten Zeitraum und/oder wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt hat.
    Da das von Bausparkasse zu Bausparkasse und von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich ist, kann die Antwort auf diese Frage unterschiedlich ausfallen.

    Solltest du keinerlei Bauabsichten haben und du kannst den Vertrag nicht entsprechend verwerten, dann ist ein solcher Vertrag keine geeignete Geldanlage.

  • Vielen Dank Hans2204 für die ausführliche Antwort ......
    "Wohnwirtschaftliche Zwecke" meint ja auch Renovierung bzw Modernisierung ......- da lässt sich sicher immer was finden ....
    Im Vertrag steht sinngemäß drin:
    Bei Verzicht auf das Bauspardarlehen erhöht sich der Guthabenszinssatz rückwirkend auf 3,25 %"
    Das bedeutet: die Wohnungsbauprämie entfällt, aber dafür wird die gesamt angespart Summe höher verzinst?
    Also nicht die Gesamtsumme, sondern die monatlichen Zahlungen werden quasi rückwirkend "besser" verzinst?
    Das könnte doch Auswirkungen auf die Kapitalertragssteuer in den vergangenen Jahren haben?
    Oder doch nur der Endbetrag mit einem höheren Zinssatz? Oje, Fragen über Fragen .....

    Oder bin ich mit meinen Gedanken irgendwo völlig falsch abgebogen?

    Viele Grüße

    Irmelin

  • Bei Verzicht auf das Bauspardarlehen erhöht sich der Guthabenszinssatz rückwirkend auf 3,25 %"
    Das bedeutet: die Wohnungsbauprämie entfällt, aber dafür wird die gesamt angespart Summe höher verzinst?

    Nein, die Wohnungsbauprämie entfällt nicht zwingend. Hier geht es darum, dass du auf das Darlehen verzichtest und die das angesparte Geld (nach einer bestimmten Haltefrist) komplett auszahlen lässt. Wenn das zu "wohnwirtschaftlichen" Zwecken erfolgt (also Modernisierung oder auch (Teil)Ablösung einer bestehenden Baufinanzierung, bekommst du die Wohnungsbauprämie. Wenn du bei Vertragsabschluss unter 25 gewesen bist, bekommst du die Wohnungsbauprämie auch ohne wohnwirtschaftlichen Zwecke.

    Der Bonus (die höhere Verzinsung) wird mit der Auszahlung des Kapitals ausgeschüttet. Bei meinem alten Bausparer wurden z.B. nach dem Verzicht auf das Darlehen und einer Haltefrist von einem weiteren Jahr die bisher gezahlten Zinsen nochmal als Bonus ausgezahlt. Wenn du z.B. im ersten Jahr 10 Euro Zinsen bekommen hast, im zweiten Jahr 20 und so weiter, sind nach 7 Jahren insgesamt 280 Euro Zinsen ausgezahlt worden. Nach sieben Jahren bekommst du die Mitteilung, dass der BSV zuteilungsreif ist. Du verzichtest aber auf das Darlehen und lässt das Geld noch ein Jahr liegen. Für dieses Jahr werden nochmal 80 Euro Zinsen ausgeschüttet (entsprechend der fiktiven Logik bis Jahr 7) und du hast insgesamt 360 Euro Zinsen erhalten. Wenn der Bonus jetzt z.B. wie bei mir eine Verdopplung der bisherigen Zinsen ist, dann werden dir mit Kündigung 440 Euro Zinsen gutgeschrieben (80 für Jahr 8 + 360 Bonus).

    In deinem Fall wird vermutlich für jeden Jahr der Zinsertrag durch den eigentlichen Zinssatz geteilt und mit 3,25% multipliziert. Oder die Bausparkasse macht es sich etwas schwieriger und simuliert tatsächlich deinen gesamten BSV mit dem höheren Zins und zahlt dann die Differenz der kumulierten theoretischen Zinsen zu den kumulierten gezahlten Zinsen.


    Ich hoffe, das war jetzt verständlich ausgedrückt.

  • Der Zins bzw. der Bonus ist unabhängig von der Wohnungsbauprämie - beides hat nichts miteinander zu tun.
    Die Zinsen werden von deiner Bausparkasse gezahlt - ich bin nur etwas skeptisch, ob diese Vereinbarung noch immer gültig ist, denn die Vertragslaufzeit beträgt mittlerweile 15 Jahre.

    Der Bonus dürfte separat abgerechnet werden und die Kapitalertragsteuer fällt dann an, wenn die Zahlung tatsächlich erfolgt.

    Die Wohnungsbauprämie ist eine Zahlung vom Finanzamt - und diese ist abhängig vom Einkommen.

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen :)
    und ja, es ist verständlich :thumbup:

    Ich gebe es zu, der Bausparer ist quasi ein Teil meines "Notgroschens" ... Und Inflation hin und her, für mich ist es auch bequem,monatlich eine kleine Sparrate mit einem Zinssatz, der in den letzten jahren nicht so ganz schlecht war ......
    mal sehen, wie lange ich das noch machen werde ......