Berechnung von Krankenkassenbeiträgen in der freiwilligen Krankenversicherung

  • Hallo in die Runde,

    ich bin durch einige Beiträge auf ein Thema gestoßen was mich in der Rente betreffen wird. Da ich in der letzten Hälfte meines Arbeitsleben keine 9/10 in der GKV war werde ich als freiwilliges Mitglied in der Krankenversicherung aufgenommen werden.

    Dies hat natürlich finanzielle Konsequenzen die ich gerne im Vorfeld Mal prüfen möchte. Aus diesem Grund schreibe ich in das Forum und hoffe qualifizierte Antworten zu bekommen.

    Nun zu den Fragen:

    1. Wie verhält es sich mit den Krankenkassenbeiträgen bei Gemeinschaftskonten? Wird da der Kapitalerträge halbiert wenn 2 Kontoinhaber vorhanden sind.

    2. Die Krankenkassenbeiträge, werden diese nach Abzug der KAP Steuer, Soli berechnet oder von der vollen Höhe nach Abzug des Freistellungsbetrag?

    3. Eine fällige Kapital Lebensversicherung privat finanziert vor 2004 wird in der Zeit des Rentenbeginn fällig. Macht es sicher Sinn die Versicherung eher auszahlen zu lassen um die Steuer sparen? Sollte die Auszahlung noch ein Jahr vor dem Rentenbeginn erfolgen damit diese nicht in der Steuererklärung anzugeben ist?

    Ich hoffe mir kann jemand zu den Fragen antworten geben

  • Kater.Ka 9. Januar 2026 um 14:39

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Meine Meinung dazu:

    Als freiwilliges GKV-Mitglied zählen alle Einnahmen, also auch Kapitalerträge.

    1) Gemeinschaftskonto:
    Bei zwei gleichberechtigten Inhabern werden die Kapitalerträge je 50 % angesetzt.

    2) Beitragsberechnung:
    Es zählen die Brutto-Kapitalerträge nach Abzug des Sparerinnen-Pauschbetrags.
    Abgeltungsteuer und Soli sind für die GKV egal.

    3) Kapitallebensversicherung vor 2004:
    Steuerfrei bei Auszahlung, aber bei freiwilliger GKV beitragspflichtig.
    Eine Auszahlung vor Beginn der freiwilligen GKV kann daher Beiträge sparen – entscheidend ist der Versicherungsstatus, nicht die Steuererklärung. Weiß nicht warum du auf die Steuererklärung kommst.

    Eine Auszahlung dann am sichersten im Jahr vor Rentenbeginn.

    Wie ist die Ehefrau versichert ? Eventuell Vermögen übertragen ? Gemeinschaftskonten sind in so einem Fall entweder gut oder Murks.

  • 3) Kapitallebensversicherung vor 2004:
    Steuerfrei bei Auszahlung, aber bei freiwilliger GKV beitragspflichtig.
    Eine Auszahlung vor Beginn der freiwilligen GKV kann daher Beiträge sparen – entscheidend ist der Versicherungsstatus, nicht die Steuererklärung. Weiß nicht warum du auf die Steuererklärung kommst.

    Sorry, meinte Krankenversicherungsbeiträge. Eine Frage dazu, da der Beitrag der LV aus Netto bezahlt wurde dürfte dieser aber nicht komplett angesetzt werden oder? Für mein Verständnis dürfte nur der Gewinn für die Krankenkassenbeiträgen ran gezogen werden. Z.b. 60000€ Wert del LV, 50000€ eingezahlt, daraus ergibt sich 10000€ für die Krankenkassenbeiträgen. Ist dem so?