Sind Reinvestierte Gewinne Kapitalerträge ?

  • Guten Abend die Herrschaften.

    Ist es bei einem Antrag auf Wohngeld als Einkommen anzugeben, wenn ich Aktien mit Gewinn verkaufe aber sofort reinvestierte und mir nicht auszahle ? Versteuert werden muss es natürlich aber ist es Einkommen, oder fällt das unter Vermögen ?

  • Kater.Ka 12. Januar 2026 um 23:27

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Das fällt m.E. unter den Begriff der Umschichtung von Vermögen. Ich kenne einen Fall aus der Sozialberatung, weil da Aktien mit Versteuerung verkauft wurden und das Vermögen danach logischerweise geringer war.

    Dein Vermögen und das der Leute im Haushalt musst du aber zum Antragszeitpunkt wahrheitsgemäß angeben.