Anlage in der Schweiz mit doppelter Staatsbürgerschaft

  • Guten Abend,

    Meine Tochter lebt in der Schweiz und hat sowohl die Schweizer als auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie ist volljährig und ich möchte ihr gern ein Depot einrichten und dies regelmäßig besparen. Sie hat bereits ein Depot von ihren "Stiefvater" mit einem thesaurierend ETF. Was ich noch nicht so richtig verstanden habe, wie steuern auf Kapitalerträge gezahlt werden. Habe gelesen, dass bei thesaurierend Efts diese nur anzeigepflichtig sind, Kapitalerträge auf Einkommen angerechnet werden und dich daraus der Steuersatz ergibt, aber man als privater Anleger keine Steuern auf Kapitalerträge zahlt. Sie studiert noch und muss derzeit keine Steuererklärung abgeben, was im besten Fall auch so bleiben sollte. Kann mich da jemand aufklären wie das in der Schweiz funktioniert? Danke

  • Kater.Ka 18. Januar 2026 um 17:51

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mit dem Schweizer Steuerrecht kenne ich mich nicht aus. Aber ich bin mir ziemlich sicher dass du weder in der Schweiz, noch in Deutschland ein Depot für deine volljährige Tochter eröffnen kannst. Das muss sie schon selbst wenn sie das möchte.

  • Für die Besteuerung ist in diesem Fall die Staatsbürgerschaft zweitrangig, es geht um den (steuerlichen) Wohnsitz.

    Andererseits:

    Zitat


    ich möchte ihr gern ein Depot einrichten

    Das heißt, du willst das auf deinen Namen laufen lassen? Denn auf ihren Namen geht ja schlecht, da sie bereits volljährig ist.
    Wenn das auf deinen Namen läuft, dann nimmt es den ganz normalen Weg. Also Abgeltungssteuer, die automatisch von der Bank abgeführt wird (wenn Depot in Deutschland), oder du stellst einen Freistellungsauftrag.

    Ansonsten wäre gut zu wissen, was genau dein Plan ist.

  • Für die Besteuerung ist in diesem Fall die Staatsbürgerschaft zweitrangig, es geht um den (steuerlichen) Wohnsitz.

    Andererseits:

    Das heißt, du willst das auf deinen Namen laufen lassen? Denn auf ihren Namen geht ja schlecht, da sie bereits volljährig ist.
    Wenn das auf deinen Namen läuft, dann nimmt es den ganz normalen Weg. Also Abgeltungssteuer, die automatisch von der Bank abgeführt wird (wenn Depot in Deutschland), oder du stellst einen Freistellungsauftrag.

    Ansonsten wäre gut zu wissen, was genau dein Plan ist.

    Hi, danke erstmal. Da habe ich mich schlecht ausgedrückt, Depot soll auf ihren Namen laufen und ich möchte es mit ihr eröffnen. Denke ich werde eine Depot bei einem Neobroker eröffnen und in einen thesaurierend ETF investieren. Steuern muss sie da erstmal nicht bezahlen wenn ich das richtig verstanden habe, allerdings weiß ich nicht, wie es sich in Zukunft bei Verkauf verhält

  • Hi, danke erstmal. Da habe ich mich schlecht ausgedrückt, Depot soll auf ihren Namen laufen und ich möchte es mit ihr eröffnen. Denke ich werde eine Depot bei einem Neobroker eröffnen und in einen thesaurierend ETF investieren. Steuern muss sie da erstmal nicht bezahlen wenn ich das richtig verstanden habe, allerdings weiß ich nicht, wie es sich in Zukunft bei Verkauf verhält

    Eine Steuererklärung muss sie unter Umständen aber trotzdem abgeben, egal ob das Depot in DE oder CH ist.

    Ob es Ausnahmen gibt (Bagatellgrenze bei Vermögen), sollte sie beim zuständigen kantonalen Steueramt anfragen.