Hallo!
Ich würde gerne Eure geschätzte Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:
2019 habe ich meine Anteile an einer 2018 geerbten KG veräußert. Zu diesem Zeitpunkt war dem Erblasser noch kein ESt.-Bescheid für 2017 und 2018 ergangen.
Laut Steuererklärungen wurde jedoch mit einer Nachzahlung von insgesamt 66T EUR gerechnet.
Da lt. KG-Vertrag die persönlichen Steuern der Kommanditisten von der Gesellschaft getragen werden wurde im Kaufvertrag vermerkt, dass der Kaufpreis um eben diese Summe der zu erwartenden Nachzahlungen (Wortlaut "voraussichtlich 66.000 EUR") vermindert wird.
Als Veräußerungsgewinn hat mein StB die Zahlungen, die ich vereinbarungsgemäß erhalten habe, abzgl. der Kapitalkonten und Veräußerungskosten angegeben.
Steuerbescheide über die genannten ESt.-Nachzahlungen haben weder ich noch der Erblasser jemals erhalten. Auch der Käufer behauptet, keine Nachzahlungen geleistet zu haben.
Nun hat das Finanzamt der KG im Zuge einer Betriebsprüfung (Beginn 10/2024) Gefallen an dem Vertragswerk gefunden und angekündigt, im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung, ebendiese ESt.-Nachzahlung als zusätzlichen Veräußerungsgewinn festzulegen. Ein entsprechender Bescheid ist zwar noch nicht ergangen, aber ich möchte mich, angesichts einer möglichen Steuernachzahlung von über 30T EUR schon etwas vorbereiten.
Meine Fragen an Euch:
- Sind hier nicht schon Fristen abgelaufen (Verkauf 2019, Veräußerungsgewinn in 2021 erklärt)?
- Erhöht die Übernahme der ESt. durch die veräußerte Gesellschaft übernaupt den Veräußerungsgewinn?
- Ist die "unscharfe", weil noch nicht klare Summe überhaupt eine Besteuerungsgrundlage?
- Mein StB meint, das "ist halt so" und da "muss ich dann wohl durch" ... macht es Sinn, sich hier noch eine zweite Meinung einzuholen? Dazu wäre ich selbstverständlich bereit, zumal es ja auch um eine große Summe geht.
Vielen Dank für Eure Ratschläge ![]()