Abfindung versteuern

  • Hallo,

    folgender Fall:

    Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes (krankheitsbedingt ) im gleichen Jahr der rückwirkenden Erwerbsminderung.

    Wie wird die Abfindung versteuert (reine Abfindung für den Verlust)? Wird der steuerpflichtige Teil der Rente wie Einkommen behandelt und zur Abfindung addiert? Vielen Dank für Infos :)

  • Kater.Ka 3. Februar 2026 um 11:06

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hi Wolfgang!

    Ich bin zwar kein Steuerberater, aber die Abfindung gilt meiner Meinung nach grundsätzlich als Arbeitslohn. Seit neuestem nimmt der Arbeitgeber die Fünftel-Regelung nicht mehr für dich vor, d.h. dafür müsstest du dann eine Steuererklärung machen.

    Bei der Erwerbsminderung hatten wir mal einen ähnlichen Fall in der Familie, war wohl ziemlich kompliziert, weil diese rückwirkend mit Krankengeld verrechnet wurde.

    Vielleicht kann dir da ein Lohnsteuerhilfeverein in deiner Gegend bei helfen!

    The trend is your friend.:P

  • Wolfgang69

    wie Jensi schon geschrieben hat, dürfen zukünftige Ex-Arbeitgeber die sog. Fünftel-Regelung nicht mehr direkt anwenden. Das geht dann nur noch (wenn man so will) zeitverzögert über die Steuerklärung.

    Schau ggfs. auch mal auf die Webseite:

    Der Privatier: Mit 56 Jahren in den Ruhestand.
    Ratschläge zum Aufhebungsvertrag, Abfindung, Steuern, Renten-Beginn u. Renten-Höhe, Abschläge, Kranken- und Pflegeversicherung, Riester, Rürup u.v.m.
    der-privatier.com

    dort findest du viele Infos zu dem Thema. Jedoch, ich bin mir nicht immer sicher inwieweit die Infos (noch) aktuell sind. Evtl. auch mal durch die Kommentare unter den jeweiligen Artikeln scrollen.