Rückkauf teilverkaufte Immobilie

  • Hallo zusammen,

    kennt sich jemand mit den Rückkaufoptionen (Deutsche Teilkauf) bzgl. einer teilverkauften Eigentumswohnung aus oder kennt Anlaufstellen, die sich wirklich gut mit der Problematik auskennen? Darüber, dass ein Teilverkauf keine gute Option ist, gibt es keinen Zweifel. Leider hat es eine Rentnerin im nahen Umfeld vor fünf Jahren gemacht, ohne irgendjemanden aus der Familie einzuweihen. Jetzt bereut sie den Teilverkauf sehr und die Kinder würden die Wohnung gerne zurückkaufen. Allerdings ist die Teilkaufgesellschaft selbst nicht sehr kommunikativ und bisher konnten weder der konsultiere Anwalt, Notar oder Steuerberater eine verlässliche Aussage treffen. Der Vertrag ist für juristisch Ungebildete kaum zu verstehen, auf der Homepage wird mit unkompliziertem Rückkauf geworben. Aber so richtig auskunftsfreudig ist die Deutsche Teilkauf nicht, wenn man da konkret anfragt.

    Danke und viele Grüße!

  • Kater.Ka 9. Februar 2026 um 20:46

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Darüber, dass ein Teilverkauf keine gute Option ist, gibt es keinen Zweifel.

    doch, das ist üblicherweise ein ziemlich gutes Geschäft für den Aufkäufer (in deinem Fall scheinbar die Deutsche Teilkauf)

    Aber so richtig auskunftsfreudig ist die Deutsche Teilkauf nicht, wenn man da konkret anfragt.

    die haben nun einen Fuss in der Tür der Immobilie und werden sich das teuer bezahlen lassen, den Fuss da wieder rauszunehmen, befürchte ich.

  • Rosinchen Allerdings ist die Teilkaufgesellschaft selbst nicht sehr kommunikativ und bisher konnten weder der konsultiere Anwalt, Notar oder Steuerberater eine verlässliche Aussage treffen. Der Vertrag ist für juristisch Ungebildete kaum zu verstehen, auf der Homepage wird mit unkompliziertem Rückkauf geworben. Aber so richtig auskunftsfreudig ist die Deutsche Teilkauf nicht, wenn man da konkret anfragt.

    Ich würde mir (zusammen mit der damaligen Verkäuferin) einen Termin bei dem Notar geben lassen, der das Vertragswerk beurkundet hat. Der muss ja wissen was er da gemacht hat (auch wenns ihm vom Käufer vermutlich vorgegeben war).