Beiträge von BSHKunde

    Hallo gerryberry ,

    auch keine Anlageberatung, aber eine etwas differenziertere Meinung, die evtl. anders ausfallen würde, wenn genauere Informationen über Ihre sonstigen Finanz- und Vermögensverhältnisse (auseichender Tagesgeld-"Notgroschen" vorhanden?) sowie Ihre Anlageziele bekannt wären:

    Den angegebenen und bereits angesparten Summen nach zu urteilen haben Sie aktuell einen ordentlichen Sparbetrag zur Verfügung, sind aber noch nicht so ganz lange Anleger an der Börse (sonst wären die bereits angesparten Beträge höher).

    Sie neigen zu Sektorwetten (Tech, Health, Militär) und zu USA-Übergewichtung (S&P). Das kann sowohl auf- als auch schiefgehen.

    Bei dem Uni Sector Hightech A von Union Investment wären mir abgesehen von den Kaufkosten (Ausgabeaufschlag) schon die laufenden Kosten zu hoch.

    Folge: keine weitere Besparung.

    Meine Empfehlung:

    • Die nächsten zehn Jahre 600 Euro monatliche Sparrate in den MSCI ACWI als Basisinvestment.
    • 50 Euro monatliche Sparrate für Spaß- / Ausprobier- / Erfahrungssammelinvestments in was auch immer Sie mögen stecken, z. B. in den Defence-ETF, den Sie gegenwärtig besparen.
    • Zugleich alle vorhandenen Positionen behalten und in zehn Jahren nachgucken, was besser gelaufen ist, die Performance sinnvollerweise mit einem geeigneten Tool (z. B. Portfolio Performance) abbilden / tracken.

    Viel Spaß

    BSHKunde

    ...

    Es folgt natürlich einer gesetzlichen Vorgabe: Einkommensteuergesetz § 23 sollte das sein. Ich vermute, dass das Fifo-Prinzip irgendwo in Absatz 3 drinsteckt, finde mich als Nichtjurist und Nichtsteuerberater aber nicht auf Anhieb durch.

    ...

    Es ist § 20 Abs. 4 Satz 7 Einkommensteuergesetz ("Bei vertretbaren Wertpapieren, die einem Verwahrer zur Sammelverwahrung im Sinne des § 5 des Depotgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Januar 1995 (BGBl. I S. 34), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung anvertraut worden sind, ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden. ").

    Und bevor jemand nachfragt: "Vertretbares Wertpapier" bedeutet, dass ein Wertpapier so gut ist wie das andere, also absolut austauschbar. Das trifft auf Aktien des gleichen Nennwertes des gleichen Unternehmens ebenso zu wie auf Fondsanteile des gleichen Fonds (gleiche ISIN bzw. WKN).

    Viele Grüße

    BSHKunde

    Hallo Frallemand,

    zu Ihrer Frage "Wie habe ich das zu verstehen: Wenn ich eine Immobilie gefunden habe und diese kaufen möchte, kann ich dann einfach so einen weiteren Bausparer abschließen und sofort das ganze Geld, das zum Erreichen der Zuteilungsreife erforderlich ist, einzahlen und damit sozusagen gleich die niedrigen Zinsen für die Anschlussfinanzierung sichern?"

    Nein, so - Anschlussfinanzierung - war das nicht gemeint. Das sollten Sie auch auf keinen Fall machen, das liefe auf das "Tilgungsaussetzungsdarlehen" hinaus - meistens keine gute Idee, weil sofortige Tilgung eines normalen Annuitätendarlehens meistens wirtschaftlicher ist. Sogar Der Buhmann hat daraufhingewiesen, dass derartige Modelle in der Regel nur für die Bausparkasse, aber nicht unbedingt für den Kunden gut sind.

    Es ging mir um das was Der Buhmann seinem Post #57 unter Nr. "4) Ein noch nicht zugeteilter Bausparvertrag kann durch eine Zwischenfinanzierung ausgezahlt werden" meinte, wobei das Wort "ausgezahlt" hier "unglücklich" ist, richtiger müsste es hier m. E. heißen "vorfinanziert" werden. Das sollte man aber allenfalls mit relativ kleinen Beträgen machen, wenn am Ende noch wenige Tausend Euro fehlen und man mit diesen wenigen Tausen Euro Blankodarlehen oder Nachrangdarlehen z. B. einen günstigeren Zinssatz bei dem erstrangigen Annuitätendarlehen erwirken kann (auch dieser Aspekt wurde hier angesprochen von Sovereign).

    Der Entschuldigung von Pumphut für das "Kapern" dieses Threads für eine Grundsatzdiskussion über Sinn und Unsinn, Grenzen und Möglichkeiten von Bauspardarlehen schließe ich mich einerseits an, andererseits sollten Sie diese Diskussion stets im Hinterkopf habe, wenn Sie mit Menschen sprechen, die Ihnen einen Bausparvertrag verkaufen möchten. Die Aussage von Der Buhmann "In Schieflage geratene Bausparkassen, aber auch gesunde Bausparkassen sind bis dato immer von gesünderen/größeren Bausparkassen übernommen oder fusioniert worden" ist so nicht richtig - die BSQ wurde / wird von einer eigens gegründeten Gesellschaft lediglich abgewickelt, und das - folgt man den Diskussionen in anderen Threads dieses Forums - wohl mit durchaus fragwürdigen Methoden.

    Auch die Aussage "8) Bausparkassen haben bewiesen, sich den Marktbedürfnissen anzupassen und zu überleben, was die Jahre von 2000 bis 2021 eindrucksvoll bewiesen haben." muss man im Lichte des vorangegangenen Posts, in dem von "Spargeldabwehr" (und das ebenfalls mit z. T. maximal kundenvertreibenden Methoden) die Rede war, lesen - das hat Der Buhmann offenkundig ironisch gemeint. Besonders gut in der Spargeldabwehr war nach meiner Erinnerung an Diskussionen in diesem Forum wohl auch die von Der Buhmann empfohlene Alte Leipziger ...

    Viele Grüße

    BSHKunde

    @Achim Weiss ,

    jupp, Sie beschreiben ein Risiko, dass ich für die Zukunft zunehmend auch wieder sehe ... (siehe vorherigen Post).

    Bauen Heißt Warten - die nicht ganz offizielle Übersetzung der Abkürzung des Namens einer bekannten Bausparkasse.

    Wir warten dann 'mal auf die Angebote der Bausparkassen für die "Freundsparer" ... (die Älteren unter uns können mit dem Begriff sicherlich noch etwas anfangen, sonst googlen)

    Ergänzende Anmerkung:

    Im Normalbetrieb ist das Geschäft der Bausparkassen ein absolut seriöses.

    Je mehr am Normalbetrieb herummanipuliert wird, desto wahrscheinlicher kann das Geschäft zu einem höchst unseriösen Pyramidensystem mutieren, in dem die frühen Kunden wegen hoher Bewertungszahlen und frühzeitiger Nutzung des Systems ihre günstigen Darlehen schnell bekommen und die späteren Kunden immer länger warten müssen und evtl. auch noch über Vertragskündigung ihr angespartes Geld abziehen und so das System endgültig ins Wanken bringen ...

    Der Buhmann , Referat Janders , itschytoo , ichbins ,

    ja, darum kann man ergänzend als eine Eigenkapitalkomponente aus meiner Sicht auch auf einen Bausparvertrag setzen, sollte sich aber nicht zu sehr und allein darauf verlassen.

    Im bauspartechnischen Normalbetrieb sind Bausparverträge, insbesondere auch hinsichtlich des Zeitpunktes der Zuteilung, eigentlich mathematisch ganz gut kalkulierbar. Bei hinreichend vielen Verträgen einer Bausparkasse gleichen sich Abweichungen von den kalkulierten Zahlungsflüssen (Sparleistungen in Höhe des Regelsparbeitrags, Rückflüsse in Höhe der Tilgungen von Darlehen) bei einzelnen Verträgen ganz gut aus. Je mehr eine Bausparkasse anfängt, an diesem Normalbetrieb herumzumanipulieren (z. B. durch Zulassung von Einmalbeiträgen) und damit auch noch Werbung gemacht wird, so dass Kunden sich darauf einstellen ("Warum soll ich für 0,1% Zinsen auf dem Bausparvertrag ansparen, wenn ich woanders zu 3 oder mehr Prozent Zinsen ansparen und bei Bedarf eine Einmalzahlung leisten kann?") desto mehr ist absehbar, dass der Normalbetrieb nicht mehr funktionieren wird. Eine Folge kann sein, dass die Zuteilungszeitpunkte mangels Zuteilungsmasse nach hinten geschoben werden müssen und der Kunde, der das Darlehen braucht, zu langlaufenden und teuren Zwischenfinanzierungen (zum Marktpreis) gezwungen ist.

    Im gegenwärtigen Marktzinsumfeld scheidet für die Bausparkassen jedenfalls die Möglichkeit aus, sich "am Markt" Geld zu besorgen und es als Bauspardarlehen auszureichen ...

    Grüße

    BSHKunde

    Der Buhmann,

    ich wage die Prognose: Wenn in den nächsten Jahren ganz viele Bausparer gleichzeitig Verträge mit niedrigen Darlehenszinsen zuteilungsreif haben (und deshalb auch in großer Zahl die Darlehen haben möchten) und gleichzeitig wegen der niedrigen Guthabenzinsen nur noch wenige Verträge neu abgeschlossen werden bzw. in diese Verträge nicht mehr viel Geld fließt (m. E. kein ganz unrealistisches Szenario) werden die Bausparkassen nicht mehr daran interessiert sein, Verträge (zumal bestehende) vor dem kalkulierten Zeitpunkt mittels Einmal-Aufzahlungen zur Zuteilungsreife zu bringen und / oder müssen wieder auf das wenig kundenfreundliche Instrument des Erzwingens unter Kündigungsandrohung von Zahlungen in Höhe des Regelsparbeitrags zurückgreifen.

    Was meinen Sie?

    Grüße

    BSHKunde

    Hallo Frallemand und andere Diskussionsteilnehmer,

    interessante Diskussion.

    Ich verstehe das Anliegen / die "Frage" von Frallemand so, dass Frallemand einerseits sehr an einem Immobilienerwerb interessiert ist, derzeit aber noch nicht das erforderliche Eigenkapital zur Hand hat. Er / Sie möchte sich mit seinem / ihrem Geldanlageverhalten weder die Möglichkeit eines Immobilienerwerbs in den nächsten Jahren "verbauen" noch wegen der Opportunitätskosten (Abschlusskosten Bausparvertrag, geringe Kapitalverzinsung) des Ansparens von jederzeit verfügbarem Eigenkapital für einen lediglich eventuellen Immobilienerwerb (da könnte ja auch noch das Kennenlernen eines künftigen Partners "störend" dazwischenkommen) in die eine noch in die andere Richtung "all in" gehen.

    Das ist nach meinem Verständnis die klassische Situation, in der man sich überlegen muss: "Was ist mir der bloße Traum von einem Immobilienwerwerb?" an realem Geld wert.

    Ich würde in der konkreten Situation zunächst davon ausgehen, dass - wenn der Immobilienerwerb in nächster Zeit (in fünf Jahren) finanziell realistisch sein soll - bei den genannten Kaufpreisen (Frage an Frallemand: Lehrer und Lehrerinnen werden gelegentlich auch in ländlich / kleinstädtisch gelegenen Schulen gesucht und benötigt - ein Wechsel des Dienstortes in eine Region mit evtl. niedrigeren Immobilienpreisen käme für Sie auch perspektivisch nicht in Frage?) Eigenkapital oder Eigenkapitalersatz (das wären für mich Blankodarlehen der Bausparkasse) in einer Größenordnung von 80.000 bis 100.000 Euro dargestellt werden können sollte.

    Dieses ausschließlich über einen Bausparvertrag über exakt diese Summe(n) zu machen, hieße aus meiner Sicht, in Richtung "Immobilienerwerb" "all in" zu gehen und scheint mir daher vorliegend nicht die richtige Lösung zu sein.

    Die mögliche Lösung könnte eine Kombination aus drei Elementen (Bausparvertrag, Tages-/Festgeld, Ein-World-ETF-Depot) sein.

    Beispiel: 50.000 Euro Bausparvertrag mit Mindestansparung von 40% für das Erreichen der Zuteilungsreife, monatliche Einzahlung 333 Euro (dürfte über dem Regelsparbeitrag liegen, daher müsste mit der Bausparkasse vorab geklärt werden, ob sie das zulässt - wenn schon bei Vertragsabschluss "Nein", dann ist die Bausparkasse von vornherein ungeeignet).

    Weitere 500 Euro / Monat gehen je zur Hälfte in Tages- bzw. zeitlich auf das Jahresende 2028 (das sind für mich leicht aufgerundete fünf Jahre ab jetzt) abgestimmtes Festgeld bzw. das Depot.

    Danach stünden zunächst ca. 80.000 Euro zur Verfügung. Mit einem Teil der 30.000 Euro, die in Festgeld-/Tagesgeld und in Depot geflossen sind, könnte bei Bedarf (tatsächlicher Immobilienerwerb) ein weiterer Bausparvertrag mit sofortiger Einzahlung des für die spätere Zuteilung erforderlichen Mindestbetrags abgeschlossen werden (und insoweit eine Vorfinanzierung in Anspruch genommen werden).

    Als Beamter / Beamtin mit potenziell hinreichend gesicherter Altersversorgung kann Frallemand es sich m. E. leisten, über einen begrenzten Zeitraum Rendite liegen zu lassen (Bausparvertrag und Tages-/Festgeld). Mit dem ETF-Sparplan ist aber auch ein kostengünstiger Einstieg in eine langfristig (hoffentlich) renditeträchtigere Anlageform gegeben. Da in das Depot (zunächst) nur ein kleinerer Teil des Geldes fließt, ist das Risiko, das sich daraus ergibt, dass das Depot ausgerechnet zu einem günstigen Immobilienerwerbszeitpunkt wegen eines Kurssturzes an den Börsen darniederliegt, insofern begrenzt, als in das Depot bis dahin nur ca. 15.000 Euro geflossen sind.

    Abschließende Hinweise:

    • Wenn derzeit nicht die o. a. Summe in Höhe von ca. 830 Euro / Monat gespart werden kann, ohne in unfreiwilligen Frugalismus zu verfallen, wird es mit dem Immobilienerwerb vermutlich so schwierig, dass die Idee ganz grundsätzlich überprüft werden sollte.
    • Das "Mindset" sollte so sein, dass im Falle des Nicht-Immobilienerwerbs die Kosten für Bausparvertrag und Renditeverlust unter "Das war mir das Offenhalten der Option des Immobilienerwerbs wert!" auf dem Konto der Lebenserfahrung verbucht werden.
    • Ich halte gar nichts von Vollfinanzierungen über Bausparverträge (zu unflexibel und in aller Regel zu teuer). Bei hinreichend verfestigtem Immobilienwunsch (ob der als solcher sinnvoll ist oder nicht, ist wiederum eine ganz andere Frage, auf die ich hier nicht eingehe) kann ein Bausparvertrag mit begrenzter Bausparsumme als Eigenkapitalkomponente (das Zinssicherungsargument ist eher spekulativer Bausparkassenwerbequatsch, weil zu viele unbekannte Größen in den Rechnungen sind), aber ein sinnvolles Instrument sein, wenn die Person, die einen Bausparvertrag abschließt, sich der damit verbundenen Nachteile (Kosten, keine Rendite, hohe weil schnelle Tilgung des Darlehens, nicht garantierter Zuteilungszeitpunkt) bewusst ist. Ein weiterer, hier noch nicht erwähnter Vorteil kann zudem sein, dass die Bausparsumme - wenn auch nur mit Zustimmung der Bausparkasse zum gegebenen Zeitpunkt - auf den passenden Betrag (z. B. durch Teilung des Vertrags) verringert oder erhöht werden kann.

    Viele Grüße

    BSHKunde

    Hallo Kidronnie,

    wenn Dir Deine Eltern einen (zinslosen oder zinsgünstigen) Kredit geben, muss der Kreditbetrag schon sehr hoch sein, damit innerhalb von 10 Jahren Laufzeit der steuerliche Schenkungsfreibetrag von 400.000 Euro durch die gegenüber einem Kredit zu marktüblichen Konditionen geschenkten Zinsen überschritten wird. Ansonsten ist der Begriff "marktübliche Konditionen" der Schlüsselbegriff. Mit 5,5 % ist man steuerlich ziemlich sicher auf der sicheren Seite (das Finanzamt ist weitgehend an den Zinssatz lt. § 12 Abs. 3 Bewertungsgesetz gebunden und hat nur sehr ausnahmsweise die Möglichkeit, hiervon abzuweichen). Du kannst auch Deinen Kreditwunsch (Höhe, Laufzeit, Verwendungszweck) in einen Kreditrechner (z. B. Finanztip - Kreditrechner) eingeben und dann den günstigsten 2/3-Zins (das ist der Zinssatz, den 2/3 aller Kunden erhalten, das restliche Drittel hat entweder eine so gute Bonität, dass es bessere Konditionen bekommt oder eine so schlechte Bonität, dass es schlechtere Konditionen oder keinen Kredit bekommt) als marktübliche Kondition ansetzen.

    Das gilt auch, wenn es Dir vielleicht weniger um steuerliche Auswirkungen sondern - innerhalb vieler Familien, insbesondere wenn Du noch Geschwister hast, die auch gerne einen zinslosen Kredit von ihren Eltern bekommen würden, nicht ganz unwichtig - darum, dass innerfamiliär nicht der Eindruck der Bevorzugung eines Kindes gegenüber Geschwistern entsteht ... ;)

    Viele Grüße

    BSHKunde

    Hallo Bauspinfo,

    unter den gegebenen Gesamtumständen, insbesondere: geringes Guthaben, kein Interesse an Bau oder Erwerb eines Eigenheims in halbwegs absehbarer Zeit, ist meine Empfehlung: Kündigen, Guthaben auszahlen lassen und den Bausparvertrag einschließlich der angefallenen Kosten (soweit sie nicht zurückgeholt werden können) als Kollateralschaden der abgebrochenen Ausbildung abhaken und ansonsten um berufliche Bildung und künftigen beruflichen Erfolg kümmern.

    Viele Grüße

    BSHKunde

    Hallo Tingltangl,

    wenn Sie einfach nur (egal, ob regelmäßig per Sparplan oder als Einmalanlage) Geld in einem breit gestreuten Welt-Aktien-ETF mit einem Anlagehorizont von möglichst 15 Jahren und mehr anlegen wollen, ist der genannten ETF absolut geeignet (Xtrackers ist ein erfahrener Anbieter, der schon lange am Markt ist, der ETF besteht schon mehr als 5 Jahre und verfügt über ein großes Anlagevolumen). Die eine oder der andere würde sich an der vergleichsweise hohen TER von 0,45% stören, aber die Trackingdifferenz des ETF ist vollkommen in Ordnung.

    Auch, dass es sich um einen thesaurierenden ETF handelt, der den MSCI World mittels Swaps abbildet, würde mache Menschen stören, ist aber - wenn die sonstigen Rahmenbedingungen bei Ihrer Bank (= Broker) für Sie stimmen - kein Grund sich etwas anderes zu suchen.

    Darum: :thumbup:

    Grüße

    BSHKunde

    Hallo TimothyBB,

    aus der jährlichen Standmitteilung von rairr sollte die Höhe der jeweils eingegangenen Zulage hervorgehen - bei zehn Jahren zehn Beträge.

    Aus dem jährlichen Einkommensteuerbescheid geht (das steht ziemlich gleich unter der Tabelle ganz oben, in der aufgeführt wird, wie viel Steuern Sie gezahlt haben, wie viel Sie zahlen müssen und wie viel Sie dementsprechend zurückbekommen) explizit die Höhe der auf den Riestervertrag entfallenen Steuererstattung hervor. Macht bei zehn Jahren zehn Beträge ... (soll heißen, da muss nichts neu berechnet werden).

    Bei zehn Jahren zwanzig Beträge zusammenaddieren und Sie wissen, welcher Betrag von Ihrem Riesterguthaben (abgesehen von der vermutlich zusätzlich anfallenden Bearbeitungsgebühr) dafür abgezogen wird.

    Und auch wenn Sie möglicherweise fest entschlossen sind, den Schlussstrich zu ziehen - wenn der aktuelle Stand so deutlich unter den Einzahlungen einschl. Zulagen ist, sollten Sie den Vertrag zwar wohl ruhend stellen, aber ggf. bis zum "natürlichen" Ende "durchhalten". Dann muss fairr das eingezahlte Kapital einschl. Zulagen verrenten bzw. auszahlen.

    Evtl. kann sich zu diesem Thema jemand anderes qualifizierter äußern als ich - Referat Janders kann das möglicherweise überzeugender ...

    Grüße

    BSHKunde

    Hallo thomas23,

    ich weiß zwar nicht recht, worum es Ihnen geht - aber wenn Sie die historische Kursentwicklung einzelner bestimmter ETFs mit einzelnen bestimmten Aktien vergleichen möchten, laden Sie sich für den Sie interessierenden Zeitraum die Tagesschlusskurse z. B. bei ariva.de als csv-Datei herunter und erstellen Sie mit einem Tabellenkalkulationsprogramm Kurven. Alternativ könnten Sie sich Portfolio Performance ansehen, ob das etwas für Sie bzw. Ihren Zweck ist.

    Viele Grüße

    BSHKunde

    Thebat

    Kämpfen im Sinne von "streitige Auseinandersetzungen führen", würde ich hier auch nicht - das halte ich für verschwendete Lebenszeit. Mich taktisch überlegt und geschickt verhalten, um das bestmögliche aus einem bestehenden Bauspar-Altvertrag herauszuholen (wir reden hier über RK1 mit noch ordentlicher Verzinsung), halte ich aber sehr wohl für sinnvoll ;)

    Hallo powerschwabe,

    ich teile Ihre Auffassung. Wenn Sie den Bausparvertrag längstmöglich behalten und eine Kündigung durch die Bausparkasse vermeiden möchten, sind Sie auf entsprechende Aufforderung hin verpflichtet, den Regelsparbeitrag einschl. Nachzahlung zu zahlen.

    Einen kleinen Trick gibt es, um die Vollbesparung (d. h. das Erreichen der Bausparsumme durch Einzahlungen plus Zinsen) ein wenig (da geht es aber tatsächlich nur um wenige Monate) hinauszuzögern: Erteilen Sie der Bausparkasse keinen Freistellungsauftrag, holen Sie sich die Steuerabzüge ggf. über die Einkommensteuererklärung zurück.

    Viele Grüße

    BSHKunde

    Hallo RMBirkholz,

    auch die Verwaltungskosten, die innerhalb des ETF anfallen, sind Kosten, die in der Kosteninformation ausgewiesen werden. Wenn der ETF, den Sie sich ausgesucht haben, eine TER im Bereich von günstigen 0,1% hat, dann isses das. Wenn nicht, dann liegt die Ursache woanders und jemand anders hat dann hoffentlich die richtige Erklärung parat (notfalls: bei der ING nachfragen ;))

    Viele Grüße

    BSHKunde

    Hallo Atohm,

    LBS-Bausparbedingungen kenne ich konkret nicht, da ich - siehe Nickname - Kunde bei einer anderen Bausparkasse bin.

    Allerdings dürften so ziemlich alle Bausparbedingungen (ABB) eine Klausel enthalten, aus der sinngemäß hervorgeht, dass Sparleistungen, die über den Regelsparbeitrag hinausgehen, von der Zustimmung der Bausparkasse abhängig gemacht oder von ihr zurückgewiesen werden können. Sie sollten sich Ihre ABB daraufhin noch einmal ansehen ...

    Das Ergebnis Ihrer Prüfung bzw. das Befolgen der Aufforderung der LBS, die Sparleistungen auf den Regelsparbeitrag zu reduzieren, kann Ihnen aber eigentlich (sofern Sie nicht einen bestimmten Plan haben, wann die Verträge voll bespart sein sollen) ziemlich egal sein. Zahlen Sie weniger, erhalten Sie zwar aktuell weniger Zinsen, dafür aber länger, weil es eben länger dauert, bis der jeweilige Bausparvertrag voll bespart ist und dann ohnehin von der LBS gekündigt wird.

    Das dürfte bei den relativ geringen Zinssätzen von 1,00 bzw. 1,50 % und den relativ geringen Bausparsummen von jeweils 10.000 Euro sowie den begrenzten Restlaufzeiten von ca. 8 Jahren auch unter Berücksichtigung der etwas länger zu zahlenden Gebühren im Ergebnis keinen wesentlichen Unterschied machen ...

    Aus meiner Sicht kein Grund, sich mit der LBS zu streiten ...;)

    Herzliche Grüße

    BSHKunde