Doppelte Haushaltsführung

  • Guten Tag zusammen :)


    Mein Mann wird in zwei Monaten einen Job in der Schweiz beginnen.
    Da sich unser derzeitiger Wohnort 260km einfach entfernt befindet haben wir ein Haus nahe der Grenze (auf deutscher Seite) gemietet.

    wir kommen jedes Wochenende nach Speyer zurück und auch ich habe meinen Job in Karlsruhe, welchen ich hauptsächlich von zuhause ausübe , jedoch ca 2 mal im Monat ins Büro muss. Auch Ärzte sind in Speyer angesiedelt, ebenfalls unsere Familien (Eltern beide 60, die Mutter meines Mannes ist alleine und schon somit auf unsere Hilfe bei manchen Dingen angewiesen).

    Wir behalten unser Haus, welches wir seit Jahren zur Miete haben, in Speyer. Lediglich meine Eltern ziehen ein, da es sich um ein Zweifamilienhaus handelt & wir somit langfristig beide Unterkünfte halten können. Miete und Nebenkosten für unseren Teil tragen wir weiter selbst direkt an die Vermieter.

    Da wir unter der Woche jedoch am Standort von meinem Mann seiner Arbeit sind wird unser Kind dort in den Kindergarten gehen , da berufsbedingte Betreuung notwendig ist.

    Sind hier alle Gegebenheiten für eine doppelte Haushaltsführung gegeben? Könnte es Probleme geben, dass unsere Tochter in die KITA am neuen Wohnort geht?

    Ich freue mich auf Austausch hierzu :) :thumbup:

  • Kater.Ka 23. März 2026 um 16:16

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo,


    aus eigener Erfahrung: das Finanzamt guckt dabei gerne und auch wiederholt genau hin. Meiner vermutubg nach wird es nicht einfach für euch die Kriterien dafür zu erfüllen. aber das ist nur meine Laieneinschätzung. Normalerweise ist die Konstellation so, dass der Zweitwohnsitz bei der Arbeit ist und der Hauptwohnsitz bei der Familie in geößerer Entfernung. Das erscheint mir hier eher schwierig darstellbar, wenn euer Kind auch dort in die KiTa geht? Wo habt ihr Haupt und nebenwohnsitz gemeldet? Die Zweitwohnsitz Steuer nicht vergessen, je nach Ort. Man findet online die Kriterien für die doppelte Haushaltsführung. So könnt ihr mit allen Infos prüfen, ob es passt, das FA wird aber häufig versuchen es anzuzweifeln bzw. Vielleicht auch anders einschätzen.

    Ein Steuerberater kann hier vermutlich hilfreich sein. Ich habe es zwar bisher ohne hinbekommen aber insgesamt ist das ein schwieriges Thema bei dem professioneller Rat sinnvoll sein kann.

  • Bei dieser Konstellation ist natürlich melderechtlich der Ort an der Schweizer Grenze der Erstwohnsitz.
    Sonst könnte das Kind dort überhaupt nicht für eine Kita oder Kindergarten oder Schule angemeldet werden.