Bausparvetrag bei der LBS

  • Hallo!
    im Juli 2005 und Juni 2007 haben meine Frau und ich mit Ihnen drei Bauspar-Verträge über eine Darlehenssumme von 50.000,00 Euro, 150.000,00 Euro und 19.000,00 Euro abgeschlossen. Ich kann aber nicht genau sagen, ob und wie hoch ggf. Bearbeitungsgebürhren waren.


    Ist hier eine Rückerstattung überhaupt möglich? Z.B. wenn der Prozentsatz besonder shoch lag? Was sit der Unterschied zwischen Bauspar-Verträgen und Darlehen zur Immobilienfinanzierung?


    Beste Grüße


    Olaf

    • Offizieller Beitrag

    Nein, können Sie nicht.


    Beim Bausparvertrag wurde gerichtlich festgestellt das dies keine Bearbeitungsgebühr im Sinne von Darlehensgebühren ist.


    Vergleichen Sie es mit einem Wertpapierfonds. Dort zahlen Sie einen Ausgabeaufschlag, diesen entrichten Sie auch mit dem Abschluss des Bausparvertrages.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo!
    Da hätte ich auch ein paar Fragen.
    1.Ich habe bei der LBS einen Bausparer Vorfinanziert und 20000Euro bekommen diesen zahle ich jetzt monatlich ab. Im Kontoauszug der LBS steht Gebühr BSV-Abschluss 220Euro. Kann ich die zurück fordern oder ist das was anderes?
    2.Dann habe ich 2012 eine Vorfinanzierungskredit mit einem Bauspardarlehen abgeschlossen über 14000euro hier steht Abschlussgebühr/Erhöhungsgebühr was ist damit.
    3.Habe einen Vertrag meiner Mutter von der Santander Bank diesen habe ich abgelöst 2009 mit einer Restsumme von 13109,32Euro und musste eine Ablösegebühr von 325,74 bezahlen.Kann ich die zurückfordern?Also meine Mutter .Da gab es auch eine höhe Bearbeitungsgebühr weiß ich noch aber gibt keinen Vertrag mehr dazu in den Unterlagen habe ich da irgend eine Chance?
    4.Was ist mit Abschlussgebühren bei Bausparverträgen.
    5.Mein Mann hatte einen Kredit bei der DB er musste eine Abschlussgebühr zahlen aber im Feld des Vertrages steht keine Summe. Was mache ich jetzt?


    Danke schon mal im Voraus um eine schnelle Antwort.
    LG

    • Offizieller Beitrag

    zu 1) BSV - Abschluss ... haben Sie als Ablösung der Vorfinanzierung einen Bausparvertrag in Höhe von 20.000 Euro abgeschlossen. Dann ist diese Gebühr bzw. Abschlussprovision zulässig.


    zu 2) Ist ohne weitere Informationen schwer ersichtlich was diese Gebühr darstellt.


    zu 3) Bearbeitungsgebühr können Sie zurückfordern. Die Ablösegebühr können Sie sich erläutern lassen, ich denke es ist ähnlich wie eine VFE ... daher denke ich das dies zulässig ist.


    zu 4) Abschlussgebühren bei Bausparverträgen sind zulässig. Siehe hierzu diverse Diskussionen im Forum.


    zu 5) Sofern im Kreditvertrag keine Gebühr steht, hätte er keine zahlen müssen. Haben Sie noch die Kontoauszüge?

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    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo,


    nun gab es in den letzten Wochen (Oktober & November 2016) einige Urteile zu den Bauspargebühren, aber auch Fristen!


    Kann mich jemand zu diesem Thema hier auf dem laufenden halten - Ich blicke da nicht mehr ganz durch.


    Insbesondere zu den hier gestellten Fragen fände ich es Prima, wenn jemand ein Update postet - Danke :)


    Marcus.