Hallo,
ich
habe 2012 bei L-Bank einen Immobilien-Kredit
aufgenommen und dafür 2 % Gebühr ( 1% Verwaltungskosten und 1%
Geldbeschaffungskosten) gezahlt.
Gehören die Verwaltungskosten und die Geldbeschaffungskosten zur
Bearbeitungsgebühren, die ich zurückfordern kann?
Es wäre toll, wenn Sie mir Klarheit verschaffen können.
Vielen
Dank im voraus!
Aradia
Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühr
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Aradia -
29. Oktober 2014 um 14:19 -
Erledigt
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hallo,
ich habe 2013 bei der sparkasse einen immobilienkredit zur umschuldung aufgenommen.
die gebühren (500Euro) sind als " sonstige effektivzinsrelevante Kosten " aufgeführt.
fallen diese unter zurückforderbare kosten?mfg
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- Offizieller Beitrag
Hallo Raouli,
lassen Sie sich von der S-Bank diese Kosten aufschlüsseln, danach können wir diese bewerten und zuordnen.