Hallo, kurz meine Vorgeschichte:
In Jahren 2005 bis 2008 wurden von mir mehre Fondanteile im Ausland erworben und dort angelegt. In 2017 ließ ich diese Fonds mit Gewinn veräußern.
Gem. der geltenden Gesetzlage unterliegt der Veräußerungsgewinn aus Fondanteilen dem Abgeltungsteuer nicht und ist, darüber hinaus, steuerfrei, da die Fonds vor 2009, also vor der Einführung des Abgeltungssteuergesetzes, erworben worden waren.
Jedoch, wie sieht es mit dem Progressionsvorbehalt aus? Wird sich mein Steuersatz auf den zu versteuernden Einkommen wegen der Veräußerungsgewinne aus Fondanteilen erhöhen?
Danke für die Antwort.